(openPR) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlägt 1 Jahr nach seinem Inkrafttreten immer höhere Wellen. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlager und Volksmusik e.V. lässt angeblich prüfen, ob sie gegen die vom ZDF geplante Einschränkung seiner Volksmusik-Sendungen nach dem AGG vorgehen kann.
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft liege in der Reduzierung der Heimatklänge eine Diskriminierung alter Menschen. Hintergrund des Streits ist der Versuch des ZDF, für jüngere Zuschauer attraktiver zu werden. Deshalb überlegt der Sender, sich von Marianne und Michael zu trennen. Grund für diese Überlegungen sind die Marktanteile bei den 14- bis 49-Jährigeb, die zuletzt unter 6 % lagen, während bei den über 50-Jährigen häufiger die 20 %-Marke überschritten werde. Hinsichtlich der geplanten Änderung sieht sich das ZDF als Arbeitgeber im Recht. Es gebe schließlich kein verbrieftes Recht auf die Beatles oder Volksmusik, so Verantwortliche des Senders.
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