Alkoholverbot für Fahranfänger
(openPR) Ab dem 1.August 2007 ist Alkohol am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer absolut tabu. Verstöße sollen laut des Bundesverkehrsministeriums mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft werden. Zusätzlich kann die Probezeit bis zu vier Jahre verlängert werden, hinzu kommt natürlich noch das Aufbauseminar.
Betroffen davon sind Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer bis 21 Jahre. Studien zeigten in der Vergangenheit immer wieder, dass gerade bei Jugendlichen Alkohol zu deutlich erhöhtem Unfallrisiko. Bundesverkehrsminister Tiefensee möchte mit der Gesetzesänderung ein deutliches Signal setzen.
Um die Zahl der Mopedführerscheine nicht in die Höhe zu treiben, entschied sich die Bundesregierung am Ende dann doch, das Gesetz auch für alle Fahrer unter 21 einzuführen.
Quelle: www.fahrschule-123.de
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