(openPR) Geringe Rückkaufswerte in den ersten Jahren. Gerichtsurteil: Arbeitgeber sollen doppelt zahlen.
Hannover, 21. Juni 2007 - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. An sich eine gute Sache. Eine böse Überraschung gibt es jedoch für viele Mitarbeiter beim Arbeitgeberwechsel: Die so genannte Zillmerung kostet einen großen Teil der bisher eingezahlten Beiträge. Was bedeutet Zillmerung? Bei gezillmerten Produkten werden die Abschlusskosten, also insbesondere die Vermittlerprovisionen, mit den ersten Jahresbeiträgen verrechnet. Die Folge: minimale Rückkaufswerte bei Kündigung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit.
So im Fall einer Angestellten, die in über drei Jahren 6230 Euro in ihren betrieblichen Altersvorsorgevertrag eingezahlt hatte. Bei ihrem Ausscheiden belief sich der Rückkaufswert der Versicherung auf kümmerliche 639 Euro. Die Frau klagte und bekam Recht. Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss haften und ihr den Differenzbetrag erstatten. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung u.a. damit, dass das Betriebsrentengesetz den Arbeitgeber verpflichtet, für seine Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft, also in ungezillmerte Tarife, anzubieten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber egal, wie die Revision ausgeht, ist folgendes klar: Entweder muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall zukünftig doppelt zahlen, oder der Arbeitnehmer muss bei einem Jobwechsel gerade nach wenigen Beitragsjahren auf einen Gutteil seiner gezahlten Prämien verzichten.
Ungezillmerte Tarife sind das Mittel der Wahl
Aber auch langfristig sind ungezillmerte Tarife für Arbeitnehmer vorteilhafter, und dies nicht nur bei Firmenwechseln. Durch die Provisionen der gezillmerten Tarife wird grundsätzlich weniger Kapital angespart, für das wiederum weniger Zinsen angesammelt werden kann. Mit den ungezillmerten bAV-Tarifen des erfahrenen Direktversicherers Hannoversche Leben geht der Arbeitgeber kein Risiko ein und die Mitarbeiter investieren von Beginn an in eine werthaltige Altersversorgung. Die Versicherung bietet mit ihren hohen garantierten Werten ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis und verzichtet auf kostspielige Vermittler.
Stefan Lutter
Pressereferent
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