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Hilfe zur Selbsthilfe – Kenias Kampf gegen Korruption

(openPR) Die Mitglieder der G8 haben zugesagt, staatliche und nichtstaatliche Akteure bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) zu unterstützen, das von über 40 afrikanischen Staaten ratifiziert worden ist. Die afrikanischen Reformen werden jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn neben theoretischen Abforderungen auch pragmatische Ansätze gewählt und diese von fundierter afrikanischer Eigenverantwortung getragen werden.



Die Whistleblower Problematik zur Korruptionsbekämpfung wurde bisher von Geber- und Empfängerländern nicht ausreichend beachtet. Wenn in den Industriestaaten ein Hinweisgeber einen Missstand in seiner Behörde oder seinem Unternehmen anzeigt, ist es nicht selten, dass er Repressalien unterliegt. In Afrika besteht dieses Problem in noch gesteigerter Form: Hinweisgeber müssen bisweilen um ihr Leben fürchten. Es musste zunächst eine Sensibilisierung in den Industriestaaten stattfinden, um dieses Problem auch in Entwicklungsländern richtig zu bewerten.

Ein Best Practice deutscher Entwicklungshilfe der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist seit acht Monaten in Kenia gelungen: Kenias Bürgern wurde mit dem Whistleblowing System BKMS®, das beispielsweise auch beim Landeskriminalamt Niedersachen sehr erfolgreich genutzt wird, eine sichere Möglichkeit bereit gestellt, absolut anonym – und somit ohne Angst vor beruflichen oder insbesondere persönlichen Repressalien – Hinweise auf Korruption und sonstige wirtschaftskriminelle Delikte an die Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) abzugeben.

Mit großer Entschlossenheit wurde dieses Projekt von der GTZ in Nairobi in kürzester Zeit umgesetzt, bevor Profiteure der Korruption die Stärkung der Zivilgesellschaft in Frage stellen konnten. Seit Oktober 2006 ist die internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS® System in Kenia in Betrieb – und löst damit erstmals die Whistleblower Problematik in einem afrikanischen Land.

Das Angebot wird von den Bürgern wie erwartet rege angenommen: Bisher sind über das BKMS® System in Kenia rund 500 Hinweise aus allen Landesteilen und allen Gesellschaftsebenen eingegangen – nahezu 90% davon wurden von der KACC als relevant eingestuft, viele führten bereits zur Einleitung von Ermittlungen. Über den anonymen Postkasten des KACC-BKMS® Systems können Hinweisgeber mit den Mitarbeitern der KACC trotz Anonymität zur Konkretisierung und Verifizierung ihrer Fälle kommunizieren – und das befürchtete Denunziantentum wird nahezu ausgeschlossen.

Dieses Zwischenergebnis hat die kenianische Regierung letzte Woche zum Anlass genommen, das BKMS® System in Eigenverantwortung und ohne finanzielle Beteiligung der Geberländer zu übernehmen – und damit von der Hilfe die Selbsthilfe zu erreichen.

Die aktuelle Entwicklung in Kenia bestätigt, dass Whistleblowing gerade in Entwicklungsländern ein wichtiger Baustein in der Korruptionsbekämpfung sein muss, um Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Weltbank und der IWF sind auf diesen pragmatischen Ansatz aufmerksam geworden – eine Ausweitung steht an.

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