(openPR) Schon die Vorfreude auf den lang ersehnten Jahresurlaub lässt viele den grauen Arbeitsalltag vergessen. Doch damit die schönsten Tage im Jahr nicht zu einer bösen Überraschung werden, sollte jeder Urlauber an die nötige Reiseversicherung denken. Die Redaktion von www.banktip.de sagt, welche Versicherungen sinnvoll sind.
Gerade bei längeren Reisen in Länder mit einer anderen Klimazone steigt das Risiko, in den schönsten Wochen des Jahres krank zu werden. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur Schutz in den Ländern der europäischen Union bieten, ist eine zusätzliche private Versicherung unumgänglich. Denn die gesetzliche Krankenkasse deckt im Versicherungsfall nur einen geringen Teil der im jeweiligen Urlaubsland üblichen Leistungen ab.
Wer einen sportlichen Sommerurlaub plant, sollte grundsätzlich gut vorgesorgt haben – egal ob die Reise in Länder innerhalb oder außerhalb der europäischen Union führt. Sollte nach einem schweren Surf-Unfall an der Algarve ein Rücktransport nach Deutschland nötig sein, deckt die Europäische Gesundheitskarte der gesetzlichen Kassen längst nicht alle entstandenen Zusatzkosten ab. Hier kommt ebenfalls die private Auslandskrankenversicherung ins Spiel, die zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld, stationäre Behandlung oder den Krankenrücktransport erstattet. Auch die Haftpflichtversicherung sollte nicht fehlen, denn die kann vor den finanziellen Risiken eines missglückten Surfboard-Manövers schützen.
Nachdenken sollten Reisewillige darüber hinaus über eine Reiserücktrittsversicherung. Insbesondere bei teuren Reisen kann sich ein solcher Zusatzschutz auszahlen, denn die Versicherung erstattet bei Vertragsrücktritt die Stornogebühren und andere anfallende Kosten. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn der Urlaub beispielsweise wegen unerwartet schwerer Krankheit nicht angetreten werden kann. Eine vollständige Rückerstattung ist aber nur möglich, solange die Reise noch nicht begonnen hat. Zudem muss man im Bedarfsfall wichtige Gründe angeben und durch Nachweise (z. B. ärztliche Atteste) belegen können. Ein leichter Schnupfen reicht als Grund für einen Reiserücktritt nicht aus, um die Stornierungskosten vom Versicherer erstatten zu lassen.
Weiterhin enthalten sind in vielen Reiserücktrittsversicherungen Reiseabbruchpolicen. Diese erstatten die Mehrkosten, die im Fall eines Reiseabbruchs nach Urlaubsantritt anfallen (z. B. für zusätzliche Rückreisekosten). Dauert der Aufenthalt am Urlaubsort wegen eines Unfalls länger als geplant und entstehen dadurch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, werden diese in der Regel durch die Reiseabbruchversicherung ersetzt. Denn der Unfall stellt einen Reiseabbruch dar. Urlauber sollten sich unbedingt erkundigen, ob die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchpolice angeboten wird.
„In jedem Fall sollte bei Reisen eine zusätzliche, private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden“, rät Eike Böttcher von banktip.de. „Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung benötigen dagegen keinen zusätzlichen Schutz, da private Kassen in der Regel eine weltweite Absicherung bieten,“ so der banktip-Experte weiter. „Jeder Urlauber sollte aber vor der Reise überprüfen, welcher Versicherungsschutz durch bereits bestehende Policen gedeckt ist. So ist beispielsweise in vielen Hausratversicherungen bereits eine Gepäckversicherung enthalten. Diese gilt auch auf Reisen.“
Weitere wertvolle Tipps rund ums Thema Reiseversicherung finden Sie im aktuellen Ratgeber von banktip.de unter http://www.banktip.de/rubrik2/15663/Die-richtige-Versicherung-im-Urlaub.html.
Im nächsten Ratgeber von banktip.de erfahren Sie mehr über die richtige Reisekasse im Urlaub: Wie bezahlt man im Urlaub? Wie verhält man sich bei Verlust der Kredit- oder EC-Karte? Wie verwaltet man sein Aktienvermögen bei Abwesenheit im Urlaub?
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