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iclear sorgt für Rechtssicherheit im Online-Handel – Zusammenarbeit mit Medienjurist Michael Rohrlich

05.06.200716:17 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Mannheim - iclear (iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, sorgt für Rechtssicherheit. Ab sofort bietet das Unternehmen seinen Shop-Partnern die Möglichkeit, sich bei einem versierten Juristen über Fragen zum Medienrecht zu informieren.



„Viele Online-Händler sehen sich angesichts von Abmahnwellen und strittigen Rechtsfragen überfordert“, beobachtet iclear-Geschäftsführer Michael Sittek. Grund genug für den Sicherheits-Abrechnungsspezialisten, zumindest in seinem Bereich Abhilfe zu schaffen: Wer sein Online-Geschäft auch juristisch auf solide Beine stellen will und Partner von iclear ist, hat daher gute Karten. Denn iclear arbeitet mit dem versierten Medienrechtler Michael Rohrlich (www.ra-rohrlich.de) zusammen und bietet seinen Partnern die Möglichkeit, von dessen Wissen zu profitieren.

So informiert der Medienrechtler unter anderem in den Newslettern, die iclear regelmäßig an seine Kunden verschickt, über aktuelle Rechtsfragen zum Internet. Der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt gibt hier Tipps und Anregungen, worauf sie als Internet-Nutzer und -Anbieter achten sollten. „Als treuhänderischer Online-Zahlungsabwickler ist es unsere Aufgabe, das Internet für alle Beteiligten sicherer zu machen. Mit unserem Informationsangebot zu Gesetzgebung und Rechtsprechung wollen wir diesem Anspruch auch in dieser Hinsicht gerecht werden“, erklärt iclear-Geschäftsführer Michael Sittek dazu.

Vorsicht Impressumspflicht

Maßgebliche juristische Informationsquelle für alle Inhaber von Webseiten ist das Telemediengesetz (TMG), das seit 1. März 2007 in Kraft ist. Dort ist zum Beispiel klar definiert, in welchen Fällen eine Website über ein Impressum verfügen muss. Auch die Pflicht zur Auskunftserteilung über gespeicherte Daten und die redaktionelle Sorgfaltspflicht sind dort geregelt.

Michael Rohrlich: „Nach der Gesetzesnovelle fallen heute nahezu alle Webseiten unter die Impressumspflicht. Ausgenommen sind lediglich rein private Sites ohne jeglichen kommerziellen Inhalt. Aber: Als kommerzieller Inhalt kann schon das Schalten eines Fremdbanners auf der eigenen Webseite dienen.“ Auf der sicheren Seite befinde sich der Anbieter einer Website, wenn er selbst als privater Betreiber ein Impressum auf seiner Seite platziere, so der Medienjurist.

Weiterführende Informationen zum neuen Telemediengesetz finden sich unter rechtssicher.info.

Michael Sittek
Geschäftsführer
iclear / kinteki GmbH
M2, 17
D-68161 Mannheim
Tel.: +49 (0)621 / 1234 69-60
Fax: +49 (0)621 / 1234 69-69
Mail: E-Mail
Web: www.iclear.de / www.iclear-shopping.de

Herbert Grab
digit media
Schulberg 5
D-72124 Pliezhausen
Tel.: +49 (0)7127 / 9787-10
Mail: E-Mail

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