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Kfz vor dem Verkauf unbedingt abmelden

09.05.200711:54 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Kfz-Verkäufer sollten vor dem Verkauf Ihres Kfz´s dieses unbedingt vorab abmelden und dem jeweiligen Zulassungsamt den Verkauf anzeigen (Veräußerungsanzeige). Dieses raten auch u.a. auch die Zulassungsämter Lüneburg, Hamburg und Frankfurt, um spätere Komplikationen mit den Behörden bereits vorab zu verhindern.

Grund für diese Vorgehensweise ist die Gesetzeslage, wonach (bei Ausbleiben einer solchen Veräußerungsanzeige gegenüber dem Amt) der vorherige Eigentümer als Ansprechpartner und Zahlungspflichtiger für das Amt gilt. Verstößt dementsprechend der neue Besitzer gegen die Straßenverkehrsordnung (bspw. durch Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung,..,usw) richtet das jeweilige Amt seine Ansprüche an den (für sie) aktuell gültigen Eigentümer, der in den Unterlagen verzeichnet ist. Auch wenn der "alte" Eigentümer glaubhaft darstellen und durch einen Kaufvertrag beweisen kann, dass er nicht für die Verstöße verantwortlich ist, muss er doch entsprechend der Gesetzeslage für die Verstöße und auch Bussgelder haften. Allenfalls kann er über die Beauftragung eines Anwalts auf privatrechtlichen Weg die Bussgelder wieder einklagen.
Um auf Nummer sicher zu gehen verbleibt dem Kfz-Verkäufer alleinig die Möglichkeit, das Kfz bereits vor dem eigentlichen Verkauf bei der jeweiligen Behörde abzumelden. Haben Sie diesbezüglich keine Zeit, die Abmeldung selbst durchzuführen, nehmen die Ämtergänger in den Bereichen Hamburg,Lüneburg,Frankfurt, Mainz,Wiesbaden, Paderborn oder Bielefeld Ihnen diesen Weg gerne ab.
Grundsätzlich sollte aber das Kfz vorher abgemeldet werden, damit im Nachhinein nicht die Probleme bestehen.

Ämtergänger KG
(www.kfz-abmelden.de)
F. Matthes
Ovelgönner Weg 23

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