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Ehescheidung nach dem polnischen Recht

09.05.200711:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ehescheidung nach dem polnischen Recht
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(openPR) Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekunczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung und der gerichtlichen Trennung unterscheiden. Die Scheidung ist ein Gerichtsurteil, das dazu führt, dass die Ehe aufgelöst wird und somit nicht mehr existiert. Die Scheidung hat auch eine Reihe von anderen Folgen, die im Weiteren näher erläutert werden. Dagegen stellt die gerichtliche Trennung eine Art „beschränkte Scheidung“ dar. Sie erfolgt ebenfalls durch eine Entscheidung des Gerichts, man kann allerdings mindestens 6 wesentliche Unterschiede zwischen der Trennung und der Scheidung feststellen. Die Folgen der gerichtlichen Trennung sind mit Ausnahme der folgenden Unterschiede mit den Folgen der Scheidung identisch. Mehr unter http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php

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