openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden

Bild: Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden
Gerhard Wagner ist Steuerberater und Rchtsbeistand bei der Steuerkanzlei SH+C in Regensburg
Gerhard Wagner ist Steuerberater und Rchtsbeistand bei der Steuerkanzlei SH+C in Regensburg

(openPR) „Viele Unternehmen vernachlässigen noch immer die angehobenen umsatzsteuerlichen Anforderungen an Form und Inhalt von Rechnungen“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C hempe bumes winkler gmbh. Fehlende oder unrichtige Rechnungsangaben schließen einen Vorsteuerabzug aus und können Jahre später noch in Steuerprüfungen zu beträchtlichen Steuernachzahlungen führen.



Damit ein Betrieb den Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss eine Eingangsrechnung gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2007 folgende Angaben enthalten:

• Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
• Finanzamtsbezogene Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
• Ausstellungsdatum der Rechnung
• Fortlaufende Rechnungsnummer
• Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
• Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
• Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
• Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
• Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag
• Im Falle einer Steuerbefreiung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich (“Innergemeinschaftliche Lieferung“ etc.)
• Eventuell Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers in Fällen des § 13b UStG („Reverse-Charge-Verfahren“)

Bei Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro gelten Erleichterungen. Dabei genügt die Angabe des ausführenden Unternehmens sowie dessen Anschrift, das Ausstellungsdatum, die Menge und Bezeichnung der Lieferung oder der Art und des Umfangs der ausgeführten Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz der im Rechnungsbetrag enthaltenen Umsatzsteuer.

„Werden fehlerhafte Rechnungen bei einer Steuerprüfung festgestellt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung“, erläutert Steuerberater Wagner. Bei Jahre später durchgeführten Steuerprüfungen sei das allerdings häufig sehr schwierig, da die leistenden Unternehmen mittlerweile neue Inhaber haben oder eingestellt worden sein können. Wagner rät daher im Rechnungswesen Prozesse zu implementieren, die eine Überprüfung von Eingangsrechnungen automatisch vorsehen. So könnten sich Betriebe vor vermeidbaren Umsatzsteuernachzahlungen schützen und unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand durch spätere Rechnungskorrekturen vorbeugen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 133773
 279

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von SH+C hempe bumes winkler gmbh, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg

Bild: Regensburg: SH+C und die Steuerkanzlei Gerhard Wagner schließen sich zusammenBild: Regensburg: SH+C und die Steuerkanzlei Gerhard Wagner schließen sich zusammen
Regensburg: SH+C und die Steuerkanzlei Gerhard Wagner schließen sich zusammen
Im Zuge des Umzugs in den Gewerbepark Regensburg, zum 1. Juli 2007, schließt sich die Kanzlei SH+C hempe bumes winkler gmbh mit der Steuerkanzlei Wagner, einer alteingesessenen Regensburger Steuerkanzlei, zur SH+C wagner bumes winkler gmbh zusammen. Der Kanzleiinhaber, Herr Gerhard Wagner, ist Steuerberater und Rechtsbeistand und wird SH+C als Geschäftsführer und Gesellschafter unterstützen. Mit ihm wechselt sein gesamtes Kanzleiteam zu SH+C, sodass sich das engagierte Kanzleiteam um fünf Mitarbeiter erweitert. "Das stärkere Team und die grö…
Bild: SH+C Regensburg ab Juli im GewerbeparkBild: SH+C Regensburg ab Juli im Gewerbepark
SH+C Regensburg ab Juli im Gewerbepark
Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C hempe bumes winkler gmbh wird Ende Juni 2007 neue Büroflächen im Gewerbepark beziehen. Nachdem die Flächen im HUK-Gebäude in der Bahnhofstraße 1 schon vor einiger Zeit zu klein geworden sind, hat sich die Kanzlei für einen Umzug in den Gewerbepark entschieden. Im Gewerbepark wird SH+C ab Juli im Objekt D75 zu finden sein. "Vor allem die günstigen Anfahrtsmöglichkeiten und die gute Parkplatzsituation sowie der hohe Bekanntheitsgrad haben für den Gewerbepark als neuen Standort gesprochen", sag…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichernBild: Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichern
Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichern
… Inhaber haben oder eingestellt worden sein können. Winkler rät daher im Rechnungswesen Prozesse zu implementieren, die eine Überprüfung von Eingangsrechnungen automatisch vorsehen. So könnten sich Betriebe vor vermeidbaren Umsatzsteuernachzahlungen schützen und unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand durch spätere Rechnungskorrekturen vorbeugen.
Sie lesen gerade: Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden