(openPR) Duisburg, 02.05.2007 - Das Risiko der Berufsunfähigkeit wächst weiter. Obwohl der Verlust der Arbeitskraft mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden ist, wird dieses Risiko immer noch stark unterschätzt. Gerade mal knapp ein Drittel der Deutschen haben für diesen Fall vorgesorgt und Ihren Lebensstandart gesichert.
Viele sind der Meinung, dass eine Unfallversicherung ausreichend sei, doch springt diese nur ein, wenn man durch einen Unfall berufsunfähig wird. Doch wird dann meist keine monatliche Rente gezahlt, sondern eine einmalige Kapitalabfindung. Doch ist ein Unfall nur in den seltensten Fällen der Grund. In circa 90 Prozent aller Fälle sind Krankheiten oder körperlicher Verschleiss die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Durch den anhaltenden beruflichen Stress, Leistungsdruck und oftmals ungesunde Ernährung, wird heute schon jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder gar erwerbsunfähig. Doch scheint vielen das Ausmass eines solchen Falles gar nicht richtig bewusst zu sein. Die eigene Existenz oder die der Familie, sowie der Lebenstandard, den man sich aufgebaut hat, ist vom jeweiligen Verdienst abhängig. Doch wer nicht mehr arbeiten kann, der verdient auch kein Geld. Was man in diesem Fall an staatlicher Unterstützung, in Form von Berufsunfähigkeitsrenten, bzw. Erwerbsminderungsrenten erwaten kann, ist bei Weitem nicht genug um die finanziellen Einbussen ausgleichen zu können. Im schlimmsten Fall muss der Lebensstandard erheblich zurückgeschraubt werden. Eine Eigentumswohnung oder Haus kann nicht länger gehalten werden. Viele Dinge, für die man bisher hart gearbeitet hat, können durch eine Berufsunfähigkeit zerstört werden.
Selbst der Verbraucherschutz sagt, dass jeder Berufstätige ein Berufsunfähigkeitsversicherung brauche, der auf sein Einkommen angewiesen sei.
Einen Anspruch auf die ehemalige Berufsunfähigkeitsrente haben nur diejenigen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen erhalten nur noch die neuen Erwerbsminderungsrenten (EMR), die zum 01. Januar 2001 eingefürt wurden. Anders als bei der alten Regelung, richtet sich die Höhe der neuen EMR nach dem sogenannten Restleistungsvermögen, also wie lange man noch in der Lage ist irgendeiner Art von beruflicher Tätigkeit nachzugehen. Das Restleistungsvermögen ist in drei Stufen unterteilt. Wer noch mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält keine Leistung. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EMR und nur wer weniger als drei Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, bekommt die volle EMR. Doch selbst wer Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat, bekommt lediglich 34 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Mit 66 Prozent weniger Geld im Monat ist also sparen angesagt um überhaupt irgendwie über die Runden kommen zu können.
Wer für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung nicht vorsorgt, der muss im Ernstfall also nicht nur die körperlichen Schmerzen ertragen, sondern ebenfalls die finanziellen. Daher ist es zu empfehlen die Warnungen der Versicherungsexperten und Verbraucherverbände ernst zu nehmen und sich rechtzeitig für eine Berufusunfähigkeitsversicherung zu entscheiden. Was bei einer solchen Absicherung wichtig ist und worauf Sie hierbei achten sollten, erfahren Sie unter www.versicherungsfairgleiche.de/berufsunfaehigkeit_verweisung.html .
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