openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wohnungsbesichtigung und Kaution

Übersehen Sie bei der Wohnungsbesichtigung Mängel, zahlen Sie später dafür. (© Visual Studio)
Übersehen Sie bei der Wohnungsbesichtigung Mängel, zahlen Sie später dafür. (© Visual Studio)

(openPR) Frisch gestrichene Wände und viel Licht lassen eine Wohnung oft besser aussehen, als sie ist. Was Mietinteressenten bei der Besichtigung übersehen, kann sie beim Auszug einen Teil ihrer Kaution kosten. Die Deutsche Kautionskasse AG (DKK) rät deshalb, den Zustand vor der Unterschrift systematisch zu prüfen und bei der Übergabe lückenlos zu dokumentieren.

Die Vorbereitung beginnt vor dem Termin. Wer Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigungsfristen vorab klärt, bewertet die Wohnung vor Ort nüchterner. In die Tasche gehören Ausweis, Notizblock, Maßband und ein Smartphone für Fotos.

Feuchtigkeit, Risse, Schimmel: die teuersten Mängel

Viele Mängel verraten sich mit einfachen Mitteln. Ein Kerzentest am Fensterrahmen zeigt, ob es zieht. Muffiger Geruch, kalte oder feuchte Wände und kristalline Salzränder im Keller deuten auf Feuchtigkeit im Mauerwerk.

Risse an tragenden Wänden, klemmende Türen oder schiefe Böden können auf Setzungen hinweisen. Lockere oder gewölbte Fliesen im Bad verraten mitunter einen Wasserschaden hinter der Wand. Offene Mängel müssen Mietinteressenten bei der Besichtigung selbst erkennen. Wer fündig wird, sollte nachfragen: Gab es Wasserschäden, wurde zuletzt saniert?

Kaum ein Mangel führt so oft zu Streit wie Schimmel. Ob bauliche Mängel oder falsches Heizen und Lüften die Ursache sind, entscheidet über die Verantwortung. Vor Gericht muss zunächst der Vermieter belegen, dass das Gebäude dem Stand der Technik entspricht und keine baulichen Ursachen vorliegen. Wer schon bei der Besichtigung dunkle Flecken an Fensterlaibungen oder hinter Heizkörpern entdeckt, sollte vor der Unterschrift eine fachgerechte Beseitigung verlangen.

Nebenkosten und Energieausweis prüfen

Die Betriebskosten gelten nicht ohne Grund als zweite Miete. Mietinteressenten sollten sich die Abrechnungen der Vorjahre zeigen lassen. Nur so erkennen sie, ob die monatliche Vorauszahlung realistisch oder künstlich niedrig angesetzt ist.

Umlegen darf der Vermieter nur Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Verwaltungskosten, Bankgebühren und Reparaturen gehören nicht dazu. Hausmeisterkosten sind nur für praktische Tätigkeiten wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst umlagefähig. An den Aufzugskosten beteiligen sich in der Regel auch Mieter im Erdgeschoss, sofern die Anlage allgemein nutzbar ist.

Den Energieausweis muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung vorlegen, ein gut sichtbarer Aushang genügt. Seine Kennwerte zeigen, mit welchen Heizkosten zu rechnen ist.

Das Übergabeprotokoll entscheidet

Was bei der Wohnungsübergabe nicht schriftlich festgehalten wird, ist im Streitfall kaum zu beweisen. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand am Tag der Schlüsselübergabe. Die DKK empfiehlt, jeden Raum gemeinsam mit dem Vermieter zu begehen und dabei:

  • Zählerstände für Wasser, Strom und Heizung zu notieren,
  • Anzahl und Art aller Schlüssel festzuhalten,
  • Dusche, Toilette und Heizkörper auf ihre Funktion zu prüfen,
  • jeden Kratzer, Riss und Fleck präzise zu beschreiben und zu fotografieren,
  • bei möblierten Wohnungen eine Inventarliste mit dem Zustand jedes Möbelstücks anzuhängen.

Pauschale Formulierungen genügen nicht. Will der Vermieter beim Auszug Schäden mit der Kaution verrechnen, muss er nachweisen, dass die Wohnung während der Mietzeit gelitten hat. Ohne dokumentierten Anfangszustand fällt ihm das schwer. Umgekehrt gilt: Wer ein Protokoll unterschreibt, in dem ein vorhandener Mangel fehlt, kann sich später kaum noch darauf berufen.

Eine Vorlage für das Übergabeprotokoll stellt die DKK unter kautionskasse.de/vorlagen bereit.

Kaution schützen, Liquidität bewahren

Vermieter dürfen eine Sicherheit von höchstens drei Nettokaltmieten verlangen. Das Geld bleibt über die gesamte Mietzeit gebunden. Nach dem Auszug billigen Gerichte Vermietern in der Regel drei bis sechs Monate zu, um offene Forderungen zu prüfen und abzurechnen.

Wer die Summe beim Einzug nicht binden möchte, kann eine Mietkautionsbürgschaft nutzen. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit, der Mieter zahlt einen laufenden Beitrag. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Form der Sicherheit gibt es nicht. Der Vermieter muss zustimmen, deshalb sollten Mietinteressenten das Thema direkt nach einer erfolgreichen Besichtigung ansprechen.

Den vollständigen Ratgeber gibt es unter: https://www.kautionskasse.de/ratgeber/artikel/die-besichtigung-entscheidet-uber-ihre-kaution-was-sie-vor-der-unterschrift-zwingend-prufen-mussen

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1328551
 60

Pressebericht „Wohnungsbesichtigung und Kaution“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsche Kautionskasse

Bild: Kundenurteil: Deutsche Kautionskasse erhält den Deutschen Fairness-Preis 2026
Kundenurteil: Deutsche Kautionskasse erhält den Deutschen Fairness-Preis 2026
DISQ und ntv zeichnen die Deutsche Kautionskasse in der Kategorie Mietkautions-Anbieter aus. Nach dem Bestwert im Tarifvergleich von FOCUS MONEY bestätigen nun auch die Kundinnen und Kunden die Moneyfix® Mietkaution. Faire Preise, verlässliche Leistung, klare Verträge. Daran haben Verbraucherinnen und Verbraucher in 64.724 Bewertungen ihre Anbieter gemessen. Die Deutsche Kautionskasse AG gehört zu den Preisträgern des Deutschen Fairness-Preises 2026 in der Kategorie Mietkautions-Anbieter. Das privatwirtschaftliche Deutsche Institut für Servi…
Bild: Deutsche Kautionskasse zählt zu den „Leading Innovators 2027“ von FOCUS BusinessBild: Deutsche Kautionskasse zählt zu den „Leading Innovators 2027“ von FOCUS Business
Deutsche Kautionskasse zählt zu den „Leading Innovators 2027“ von FOCUS Business
Rund zwanzig Mitarbeitende am Firmensitz im bayerischen Starnberg, ein einziges Spezialthema und der Anspruch, es besser zu lösen als andere: Die Deutsche Kautionskasse AG (DKK) gehört zu den „Leading Innovators 2027“. FOCUS Business ermittelt mit seinem Recherchepartner FactField jedes Jahr die innovativsten Arbeitgeber Deutschlands. Die DKK steht auf der aktuellen Liste in der Branche Versicherung. Die Studie bewertet Unternehmen in vier Dimensionen: „Strategie & Innovationskultur“, „Produkte & Dienstleistungen“ und „Prozesse“. Eine alte …

Das könnte Sie auch interessieren:

Was jeder Mieter über die Zinsen auf Mietkautionen wissen sollte
Was jeder Mieter über die Zinsen auf Mietkautionen wissen sollte
Als Mieter stoßen Sie möglicherweise auf den Begriff "Mietkaution", insbesondere bei der Anmietung einer neuen Wohnung. Neben der eigentlichen Mietsumme ist es wichtig, sich auch mit den Zinsen zu befassen, die auf die Mietkaution anfallen. Dieser Beitrag erläutert, was Sie über die Zinsen auf Ihre Mietkaution wissen müssen, um sicherzustellen, dass …
Bild: Immobilienbewirtschafter im Test – Zu wenig Engagement bei Mietinteressenten
Immobilienbewirtschafter im Test – Zu wenig Engagement bei Mietinteressenten
… professionelle Interessentenbetreuung als ErfolgsfaktorenNeben Zusatzanreizen gewinnt die Arbeit der Immobilienbewirtschafter bei der Kundengewinnung, der Betreuung im Interessentenprozess und der Wohnungsbesichtigung an Bedeutung.SmartConcept hat die Stichprobe mit Mystery Shopping Verfahren durchgeführt und wollte wissen: Was erlebt der Mietinteressent bei …
Thomas Filor: Tipps für die Wohnungssuche
Thomas Filor: Tipps für die Wohnungssuche
… hohen Nachfrage Makler und Vermieter für sich zu gewinnen. Da kann schnell einmal Frust aufkommen, vor allem in begehrten Lagen, wo teilweise hunderte Interessenten zur Wohnungsbesichtigung pilgern. Hier sorgt man sich zu Recht, dass man als Bewerber in der Masse untergehen wird“, erklärt Thomas Filor. „Damit die Traumimmobilie ein bisschen näher rückt, …
Bild: Wenn der Vermieter Insolvenz anmeldet
Wenn der Vermieter Insolvenz anmeldet
Meldet der Vermieter Insolvenz an, sind Kaution und Nebenkostenguthaben schnell in Gefahr. Immowelt.de gibt Tipps, wie Mieter ihr Geld schützen können. Nürnberg, 19. Mai 2011. Wenn Schäden nicht behoben werden und der Vermieter auf Beschwerden nicht mehr reagiert, dann sind das häufig Anzeichen einer Vermieter-Insolvenz. Für den Mieter ist das immer …
Berechnung der Zinsen bei Mietkautionen
Berechnung der Zinsen bei Mietkautionen
Die Mietkaution ist ein gängiges Sicherheitsinstrument im Mietrecht, das sowohl Vermietern als auch Mietern eine gewisse finanzielle Sicherheit bietet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich oft die Frage, ob und wie die Kaution verzinst werden muss. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Berechnung der Zinsen bei Mietkautionen, …
Bild: Die Kaution und Ihre Kreditwürdigkeit: Was Mieter wissen müssen
Die Kaution und Ihre Kreditwürdigkeit: Was Mieter wissen müssen
Eine Kaution zu hinterlegen, ist für viele Mieter ein üblicher Schritt beim Einzug in eine neue Wohnung. Aber wussten Sie, dass Ihre Handhabung der Mietkaution auch Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit haben kann? In diesem Beitrag erläutern wir, wie Kautionen funktionieren und welche Auswirkungen sie auf Ihre finanzielle Bewertung haben können. Wir geben …
Kostenfreier Mietvertrag-E-MailService für alle Kunden haus-und-grund.com
Kostenfreier Mietvertrag-E-MailService für alle Kunden haus-und-grund.com
… fertige und im Archiv gespeicherte Verträge direkt aus dem System heraus versendet werden können. Ein Download der Datei ist hierfür nicht notwendig. Mietvertrag bei Wohnungsbesichtigung: haus-und-grund.com ist bundesweit das erstes Mietvertragsportal, das komplett auch über PDAs mobil genutzt werden kann. Vermieter sind beispielsweise in der Lage, bei der …
Bild: Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches MietrechtBild: Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches Mietrecht
Gewerberaum-Mietrecht – Gewerbliches Mietrecht
Kaution zurückgehalten – Gewerberaummietverhältnis gekündigt Welche Rechtsfolgen kommen auf den Mieter zu, wenn die Kaution von diesem zurückgehalten oder gar überhaupt nicht geleistet wird? Der Sachverhalt: Der Vermieter verpflichtete sich, das Mietobjekt nach der vom Mieter vorgegebenen Baubeschreibung auszubauen. Im Gegenzug verpflichtete sich der …
Portugal  -  Strom und Gas: Kaution wird zurückgezahlt
Portugal - Strom und Gas: Kaution wird zurückgezahlt
Verbraucher, die vor 1998 für ihren Elektroanschluss bis 41,4 KV eine Kaution an die EDP zahlen musssten, erhalten diese zurück. Dies gilt auch für eine Kaution, die seinerzeit für die Einrichtung eines Gasanschlusses (gás natural) gefordert wurde. Bereits 1999 hatte die zuständige Regulierungsbehörde verfügt, dass die Versorger, hauptsächlich EDP und …
Bild: Immobilienbewirtschafter - Mystery Shopping Beratungsstudie 2020Bild: Immobilienbewirtschafter - Mystery Shopping Beratungsstudie 2020
Immobilienbewirtschafter - Mystery Shopping Beratungsstudie 2020
… den Vermietungserfolg. Mit gratis Wohnungsmieten und Einkaufsgutscheinen wird aktiv um potenzielle Mieter gebuhlt. Der Kontakt mit dem Interessenten sowie die Wohnungsbesichtigung selber müssen heute auf verkäuferische Grundsätze ausgerichtet sein. Der Immobilienbewirtschafter muss die Besichtigung der Wohnung zu einem Gesamterlebnis gestalten. Die …
Sie lesen gerade: Wohnungsbesichtigung und Kaution