(openPR) Die Technische Universität Berlin und Airbnb setzen ihr gemeinsames Wohnstipendium zum Wintersemester 2026/27 fort und weiten die Förderung aus. Insgesamt stellt Airbnb 400.000 Euro zur Verfügung. Bis zu 250 Erstsemester können eine Unterstützung für eine vorübergehende Unterkunft auf Airbnb in Berlin erhalten.
Das Angebot richtet sich in diesem Jahr an Studierende der TU Berlin aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland, die für ihr Studium neu nach Berlin ziehen. Die TU Berlin informiert die entsprechenden Studierenden direkt über das Angebot und die Möglichkeit, sich für die Förderung zu bewerben.
„Gute Studienbedingungen beginnen mit einem guten Ankommen. Wer zum Studienbeginn noch keine dauerhafte Unterkunft hat, braucht eine Übergangslösung, die den Start in Berlin erleichtert. Mit dem Wohnstipendium unterstützen wir Studierende in dieser Übergangssituation und erleichtern ihnen damit die ersten Schritte an der TU Berlin“, sagt Prof. Dr. Fatma Deniz, Präsidentin der TU Berlin.
„Ein angespannter Wohnungsmarkt darf nicht darüber entscheiden, wer in Berlin studieren kann. Mit dem Wohnstipendium geben wir Studierenden für ihre ersten Wochen eine verlässliche Unterkunft – und zeigen, was flexibles Wohnen über den Tourismus hinaus leisten kann: Es schließt die Lücke zwischen Ankommen und Bleiben, für Studierende genauso wie für Familien und Berufstätige in Übergangsphasen", sagt Kathrin Anselm, Geschäftsführerin Zentral- und Osteuropa bei Airbnb.
Das Wohnstipendium wurde im Wintersemester 2025/26 erstmals gemeinsam von der TU Berlin und Airbnb angeboten. Damals richtete sich das Programm an internationale Studierende. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Förderung nun ausgeweitet: Die Fördersumme steigt von 300.000 auf 400.000 Euro, gleichzeitig wird das Angebot für Erstsemester aller Fachrichtungen geöffnet.
Das Wohnstipendium soll Studierende dabei unterstützen, die Zeit bis zur Suche nach einer längerfristigen Unterkunft zu überbrücken. Es versteht sich als ergänzende Unterstützung und ersetzt nicht den notwendigen Ausbau von dauerhaftem und bezahlbarem Wohnraum für Studierende in Berlin.
Wohnraum flexibel nutzen – und langfristigen Wohnraum schützen
Seit 2023 verlangt Airbnb, dass alle Inserate in Berlin, die für weniger als drei aufeinanderfolgende Monate vermietet werden, die vorgeschriebene Registriernummer oder die gesetzlich erforderlichen Anbieterangaben hinterlegen. Seit 2026 übermitteln Plattformen im Rahmen der EU-Verordnung monatlich Daten an die Bundesnetzagentur und schaffen damit für Kommunen Transparenz über Kurzzeitvermietungen ().
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
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