(openPR) Bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus muss zur Erlangung eines Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes der Bundesagentur für Arbeit eine Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, die die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens bestätigt, vorgelegt werden. Noch immer ist wenig bekannt, dass der Gesetzgeber neben der IHK und der Handwerkskammer ausdrücklich Unternehmensberater als fachkundige Stellen zur Erstellung dieser Tragfähigkeitsbescheinigung vorsieht.
Dabei sind es gerade die Unternehmensberater, die das nötige KnowHow und DoHow aus ihrer betrieblichen Praxis mitbringen, um Gründungsvorhaben fachlich und praxisgerecht zu prüfen und zu beurteilen.
Gründungsexperte Stephan Bacher aus Weil der Stadt kritisiert, dass die Kammern vielfach bei der Bundesagentur als erste Adresse genannt werden. Eine fachlich richtige Beurteilung werde dort zwar ebenfalls geboten, weitergehende Beratung, z.B. zur Verbesserung des Konzeptes oder des Geschäftsplanes, könne dort aber nicht geleistet werden. Teilweise werde sogar mit einer kostenlosen Erstellung der Bescheinigung geworben, in der Praxis hingegen oftmals doch eine Gebühr von den Existenzwilligen eingefordert. Gerade der Geschäfts- oder neudeutsch Businessplan ist ein wichtiges Instrument, um die Geschäftsidee vollinhaltlich zu umschreiben und dient nicht nur zur Erlangung des Gründungszuschusses, sondern auch zur Vorlage bei Banken bei der Aufnahme von Krediten und zur Beantragung von Fördermitteln.
Fehler im Geschäftsplan erkennt der erfahrene Unternehmensberater sofort und kann diese schon im Vorfeld korrigieren. So kommt es bei der Beurteilung durch Unternehmensberater immer wieder vor, dass von einer Gründung abgeraten wird, weil verschiedene Voraussetzungen in der Person der Gründungswilligen nicht erfüllt sind.
Kontakt:
Text: acclaro consulting H. Stephan Bacher
Bergstr. 13-1, D - 71263 Weil der Stadt
Tel. 07033 / 34250, www.acclaro-consulting.de

