(openPR) Die Zeitschrift FINANZtest und ebenso der BSZ® e.V. warnten schon frühzeitig vor den Genussscheinen der Madrixx AG (Die Madrixx AG versprach den Anlegern 8,25 % Zinsen p.a. plus Gewinnbeteiligung. Die „garantierten Zinsausschüttungen und Dividenden basieren auf …. Gewinnzuwachs der Immobilien der Madrixx AG“, erklärt Vorstand Torsten Szybowicz im Prospekt.
Die BSZ® Anlegerschutzanwälte monierten, dass „weder die Grundverzinsung noch die Rückzahlung des Kapitals zum Ende der Laufzeit im Jahr 2020 garantiert sind“, und „deshalb die Investoren auch einen Totalverlust erleiden können“. Kritisch zu hinterfragen sind vor allem die optimistischen Gewinnprognosen. Die Madrixx AG rechnet mit jährlichen Renditen bei den Bestandsimmobilien von 12 %, bei den Altbausanierungen von 30 % und beim kurzfristigen Immobilienhandel von bis zu 40 %. Außerdem geht die Madrixx AG davon aus, bei günstig eingekauften Immobilien Gewinne von bis zu 60 % erzielt werden können.
Die Nachricht, dass nunmehr das Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet wurde, kam also nicht unbedingt überraschend. Vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wurde der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum Insolvenzverwalter bestellt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Madrixx AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.






