(openPR) Neuwied, 28.09.2026. Eine Grundschuld bleibt im Grundbuch stehen, auch wenn das Darlehen dahinter längst abbezahlt ist. Eigentümer können diese alte Grundschuld für ein neues Darlehen nutzen, bei derselben Bank sogar ohne jede Änderung im Grundbuch. FinanzPlusImmo beschreibt, welche Wege es dafür gibt und wo ihre Grenzen liegen.
Was passiert mit der Grundschuld, wenn der Kredit abbezahlt ist?
Die Grundschuld ist vom Darlehen unabhängig und erlischt nicht von selbst. Sie bleibt eingetragen, bis sie gelöscht wird. Gegenüber der Bank haben Eigentümer einen Anspruch auf Rückgewähr und können verlangen:
- die Löschung der Grundschuld
- die Abtretung an sich selbst
- die Abtretung an eine neue Bank
Geschieht nichts davon, liegt die Grundschuld weiter bei der alten Bank und kann dort ein neues Darlehen sichern.
Wie sichert die alte Grundschuld ein neues Darlehen?
Bei derselben Bank genügt eine neue Zweckerklärung. Die Grundschuld sichert dann das neue Darlehen, ohne dass das Grundbuch angefasst wird.
Soll eine andere Bank finanzieren, kommt es auf die Art der Grundschuld an. Eine Briefgrundschuld lässt sich nach § 1154 Abs. 1 BGB mit einer schriftlichen Abtretungserklärung und der Übergabe des Grundschuldbriefs übertragen. In der Praxis verlangt die neue Bank die Erklärung meist öffentlich beglaubigt. Bei einer Buchgrundschuld wird die Abtretung erst mit der Eintragung des neuen Gläubigers wirksam. Das ist deutlich günstiger als eine neue Grundschuld, aber kein Weg ganz ohne Grundbuch.
Reicht der eingetragene Betrag für den neuen Bedarf?
Der Betrag der Grundschuld ist die Obergrenze dessen, was sie sichern kann. Liegt der neue Bedarf darüber, braucht es eine zusätzliche Grundschuld mit Notartermin. Die Bank prüft außerdem, ob das neue Darlehen im Verhältnis zum heutigen Beleihungswert des Hauses tragbar ist.
Steht gar keine nutzbare Grundschuld im Grundbuch, bleibt nur ein Kredit ohne Sicherheit am Haus. Für Modernisierungskredite ohne Grundbucheintrag liegt der Marktrahmen in der Praxis bei rund 80.000 Euro, teils darunter.
Warum lohnt zuerst der Blick in den Grundbuchauszug?
„Die Frage nach dem Beleihen ohne Grundbuch kommt fast immer von Eigentümern, die ihr altes Darlehen längst abbezahlt haben“, sagt Enis Recica. „Genau die haben oft den kürzesten Weg, weil die alte Grundschuld noch im Grundbuch steht und nur niemand an sie denkt. Ich lasse mir deshalb als Erstes den Grundbuchauszug zeigen, bevor über Notartermine gesprochen wird.“
Enis Recica, Inhaber von FinanzPlusImmo, ist seit 2016 in der Finanzbranche und als Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, IHK Koblenz, eingetragen. Alle drei Wege im Vergleich beschreibt der Ratgeber Haus beleihen ohne Grundbucheintrag. Finanzierungen für Immobilienbesitzer stellt die Seite Kredit für Eigentümer vor.

FinanzPlusImmo aus Neuwied vermittelt Immobilienfinanzierungen für private Käufer, Kapitalanleger und Immobilienvertriebe. Schwerpunkt sind Neuwied, Koblenz und Umgebung, über Vertriebspartner ist FinanzPlusImmo deutschlandweit tätig. Inhaber Enis Recica ist seit 2016 in der Finanzbranche und Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, IHK Koblenz. FinanzPlusImmo vergleicht die Angebote von über 400 Banken und begleitet die Finanzierung von der Selbstauskunft bis zum Notartermin.













