(openPR) Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums streicht die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 und macht die Registrierkasse ab 100.000 Euro Jahresumsatz zur Pflicht.
Krefeld, 17. August 2026 – Die Bonpflicht bleibt, der Papierbon verschwindet. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der seit dem 7. August 2026 den Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorliegt, schafft die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 ab. Den Beleg müssen Betriebe danach digital bereitstellen, als QR-Code auf dem Kassendisplay oder per E-Mail. Einen Papierbon bekommen Kundinnen und Kunden nur noch auf Nachfrage.
Im Entwurf heißt es wörtlich: „Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft." Zum selben Termin soll die Registrierkassenpflicht greifen. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssten dann ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Die offene Ladenkasse ohne elektronische Aufzeichnung wäre für sie nicht mehr zulässig. Das Ministerium beziffert die Zahl der offenen Ladenkassen in Deutschland auf über hunderttausend und begründet die Pflicht mit der Bekämpfung von Steuerbetrug.
Ein früherer Entwurf vom 2. Juni 2026 hatte die Kassenpflicht noch für 2027 vorgesehen. Der Termin verschob sich, als das Ministerium im Juli seinen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorlegte. Handel, Bäckerhandwerk und Gastgewerbe lehnen die Pläne ab. Der Handelsverband Deutschland verweist darauf, dass der Koalitionsvertrag die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vorsah, nicht ihre Digitalisierung. Der DEHOGA fordert praxistaugliche Regelungen für Sonderfälle und sieht offene Fragen bei Umsatzgrenze, Ausnahmen und Übergangsfristen. Die Stellungnahmefrist der Verbände endete am 13. August 2026.
Technisch ist der digitale Beleg bereits vorbereitet. Seit dem 1. Februar 2026 lässt § 6 der Kassensicherungsverordnung zu, dass die vorgeschriebenen Belegangaben in einer elektronischen Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz stehen; ein separater Kassenbon entfällt dann. Parallel läuft die E-Rechnung Pflicht: Ab 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre B2B-Rechnungen elektronisch versenden, ab 1. Januar 2028 gilt das für alle Unternehmen.
Was der Papierbon heute kostet, zeigt eine Modellrechnung des Kassensoftware-Anbieters GastroSoft für eine Bäckerei mit 300 Belegen am Tag. Bei 300 Öffnungstagen sind das 90.000 Bons und rund 270 Thermorollen im Jahr. Zum B2B-Staffelpreis von 0,56 Euro je Rolle summiert sich das auf gut 150 Euro, allein für Papier und ohne Drucker, Wartung und Entsorgung.
Für Betriebe mit vorhandener elektronischer Kasse besteht die Umstellung aus einer Belegfunktion in der Kassensoftware und einem Kundendisplay für den QR-Code, die Kasse selbst kann bleiben. Bei GastroSoft kostet die Funktion ab 4,90 Euro im Monat, das Display ab 149 Euro einmalig. Für die Bäckerei aus der Modellrechnung hat sich die Umstellung damit im zweiten Jahr bezahlt gemacht. Die eigentlichen Kosten der Reform entstehen dort, wo bislang gar keine elektronische Kasse steht: Über hunderttausend offene Ladenkassen zählt das Ministerium bundesweit.
„Für einen Betrieb, der schon elektronisch kassiert, ist das ein überschaubarer Posten. Richtig teuer wird 2028 nur für die, die bis heute mit der offenen Ladenkasse arbeiten", sagt Julia Teschke, Pressesprecherin der GastroSoft GmbH.
Der Entwurf muss Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch passieren. Umsatzgrenze, Ausnahmen und Übergangsfristen können sich im Verfahren ändern. Betriebe können bereits jetzt prüfen, ob ihre Kasse einen digitalen Beleg per QR-Code ausgeben kann und ob die TSE-Daten in einen strukturierten Rechnungsdatensatz übernommen werden.











