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ZBI: Naturschutz und Infrastruktur sind kein Widerspruch

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(openPR) Der ZBI begrüßt die Ziele, den Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken, den natürlichen Klimaschutz voranzubringen. Die Eingriffsregelungen hierzu sind praxisnah weiterzuentwickeln.

Der Zentralverband der Ingenieurvereine ( ZBI ) e.V. hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Weiterentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgelegt. Als technisch-wissenschaftlicher Spitzenverband begrüßt der ZBI die Ziele des Entwurfs: den Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken, den natürlichen Klimaschutz voranzubringen und die Eingriffsregelung praxisnah weiterzuentwickeln. Zugleich unterbreitet der Verband konkrete Vorschläge, wie sich die neuen Regelungen praxistauglich gestalten und die Belange des Naturschutzes mit den Anforderungen einer leistungsfähigen technischen Infrastruktur in Einklang bringen lassen.



Ingenieurwissenschaften in der Verantwortung

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung nationaler und europäischer Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes. Gleichzeitig wird er Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Infrastruktur maßgeblich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sieht der ZBI die Ingenieurwissenschaften in der Pflicht, ihre fachliche Expertise frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

"Naturschutz und moderne Infrastruktur sind kein Widerspruch - sie sind zwei Seiten einer Medaille. Beide sind unverzichtbar für einen zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensstandort Deutschland. Das neue Gesetz sollte daher nicht nur den Naturschutz stärken, sondern auch mehr Planungssicherheit, rechtssichere Verfahren und eine bessere Verzahnung von Naturschutz- und Infrastrukturplanung schaffen", so ZBI-Präsident Dipl.-Ing. Wilfried Grunau

Grundsätzlich bewertet der ZBI zahlreiche Regelungen des Gesetzentwurfs positiv. Dazu gehören insbesondere die vorgesehene Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Erleichterungen bei der Unterhaltung bestehender Verkehrswege sowie die stärkere Berücksichtigung multifunktionaler Kompensationsmaßnahmen. Diese Ansätze können nach Auffassung des Verbandes dazu beitragen, Naturschutzmaßnahmen wirksamer umzusetzen und gleichzeitig Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten.

Gleichzeitig betont der ZBI, dass der Erfolg des Gesetzes von einer bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Umsetzung abhängt. Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe oder Vollzugspraxen in den Ländern könnten die angestrebte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren behindern und zu vermeidbaren Rechtsunsicherheiten führen.

Digitalisierung und Technologieoffenheit für effizienten Naturschutz

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme ist die Digitalisierung: Der Gesetzentwurf basiert auf räumlichen Planungsgrundlagen, Landschaftsplänen und Flächenkulissen. Der ZBI betont jedoch, dass diese Aufgaben nur mit aktuellen, qualitätsgesicherten und interoperablen Geodaten dauerhaft bewältigt werden können. Moderne Geoinformationssysteme, standardisierte Datenmodelle und digitale Planungsverfahren leisten dabei einen wesentlichen Beitrag zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verfahrensbeschleunigung.

Der ZBI setzt sich für eine technologieoffene Ausgestaltung des Gesetzes ein. Digitale Zwillinge, Fernerkundung, satellitengestützte Erdbeobachtung, Building Information Modeling (BIM), moderne Geodatenanalysen und Verfahren der Künstlichen Intelligenz bieten erhebliche Potenziale: Sie ermöglichen eine effizientere Planung von Naturschutzmaßnahmen, eine objektive Überwachung ihrer Wirksamkeit und eine Unterstützung von Verwaltungsverfahren.

Gleichbehandlung kritischer Infrastrukturen

Besondere Bedeutung misst der ZBI der Unterhaltung bestehender Infrastrukturen bei. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Klarstellung, dass ordnungsgemäße Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen grundsätzlich keinen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellen, bewertet der Verband ausdrücklich positiv. Gleichzeitig regt der ZBI an, diese Regelung konsequent auf weitere netzgebundene Infrastrukturen der Daseinsvorsorge auszuweiten - insbesondere auf Energie- und Telekommunikationsnetze. Gerade im Zuge der Energiewende und des flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbaus sei eine Gleichbehandlung aller kritischen Infrastrukturen sachgerecht.

Wasserbau: Ökologie und Hochwasserschutz vereinen

Auch die vorgesehenen Erleichterungen für Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung oberirdischer Gewässer werden begrüßt. Nach Auffassung des ZBI verbinden wasserbauliche Maßnahmen häufig Hochwasserschutz, Klimaanpassung, ökologische Aufwertung und die Sicherung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur. Diese Mehrfachfunktion sollte bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes konsequent berücksichtigt werden.

Der ZBI vertritt als Spitzenverband technisch-naturwissenschaftliche Berufs- und Fachverbände aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Eisenbahnwesen, Geodäsie und Geoinformatik, Telekommunikation, Umweltschutz und Umwelttechnik sowie Wasserbau und Wasserwirtschaft. Daher konzentriert sich die Stellungnahme auf die technischen, planerischen und verfahrenstechnischen Auswirkungen des Gesetzentwurfs.

"Ingenieurinnen und Ingenieure entwickeln täglich Lösungen, die ökologische, technische und wirtschaftliche Anforderungen miteinander verbinden. Dieses Wissen möchten wir konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen", betont Grunau. "Wir verstehen unsere Stellungnahme ausdrücklich als fachlichen Beitrag, um die Ziele des Gesetzentwurfs mit praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen zu unterstützen."

Der ZBI hat seine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übermittelt. Zudem steht der Verband bereit, seine ingenieurwissenschaftliche Expertise auch in den weiteren Beratungen einzubringen.

Die Stellungnahme im Volltext finden Sie hier: https://t1p.de/yh4uk


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