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BaFin greift bei Ventus Energy durch – Welche Rechte Anleger jetzt haben

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Dr. Stephan Greger
Dr. Stephan Greger

(openPR) Dr. Greger & Collegen – Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert betroffene Anleger

Die aktuelle Entwicklung bei der Ventus Energy Group OÜ sorgt bei zahlreichen Anlegern für erhebliche Verunsicherung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 05.05.2026 angeordnet, dass die Gesellschaft ihr nach Auffassung der Behörde unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln hat. Nach den Feststellungen der BaFin wurden von Anlegern Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen angenommen, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis vorlag. Die angenommenen Gelder sollen an die Anleger zurückgeführt werden.

Für betroffene Investoren stellt sich nun die zentrale Frage, ob und wann die Rückzahlung ihrer investierten Gelder tatsächlich erfolgen wird.

BaFin-Anordnung ist ein deutliches Warnsignal

Die BaFin geht davon aus, dass die Vertragsstruktur der Ventus Energy Group OÜ als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes einzustufen ist. Die Behörde hat daher die sofortige Abwicklung angeordnet. Der Bescheid ist nach den veröffentlichten Informationen sofort vollziehbar.

Für Anleger bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass eine vollständige und zeitnahe Rückzahlung gesichert ist. Entscheidend wird sein, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens verläuft. Individuelle Maßnahmen sind erforderlich.

Deutsche Anleger können regelmäßig in Deutschland klagen

Besonders wichtig ist, dass sich Anleger durch den Sitz der Gesellschaft in Estland nicht von der Durchsetzung ihrer Ansprüche abschrecken lassen sollten.

Nach den Vorschriften des europäischen Verbraucherrechts können Verbraucher bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ansprüche auch an ihrem Wohnsitzgericht in Deutschland geltend machen. Dies eröffnet vielen Anlegern die Möglichkeit, Verfahren vor deutschen Gerichten zu führen und nicht im Ausland klagen zu müssen.

Die internationale Zuständigkeit, die konkrete Vertragsgestaltung sowie die Verbrauchereigenschaft sind im Einzelfall zu prüfen.

Vermögensarrest und einstweilige Sicherungsmaßnahmen prüfen

In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder einer späteren Vollstreckung entzogen werden könnten, kommen neben der gerichtlichen Klage auch vorläufige Sicherungsmaßnahmen in Betracht.

Hierzu gehört insbesondere der dingliche Arrest (Vermögensarrest) nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. Durch einen gerichtlichen Arrest können Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen gesichert werden, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Ob ein solcher Arrestantrag erfolgversprechend ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und drohenden Vermögensverschiebungen sollte diese Möglichkeit frühzeitig geprüft werden. Außerdem sollte unverzüglich an die Gesellschaft außergerichtlich herangetreten werden.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Für Anleger können insbesondere folgende rechtliche Schritte relevant sein:

  • Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aus den Darlehensverträgen,
  • gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen,
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen,
  • Beantragung von Vermögenssicherungsmaßnahmen,
  • Vertretung in möglichen Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren (Gläubigerausschuss),
  • grenzüberschreitende Anspruchsdurchsetzung innerhalb der Europäischen Union.

Dr. Greger & Collegen unterstützt betroffene Anleger

Die Dr. Greger & Collegen Fachanwälte vertritt bundesweit geschädigte Anleger in komplexen Kapitalanlageverfahren. Wir sind im Wirecard Komplex, P&R und vielen anderen Großverfahren tätig.

Im Zusammenhang mit der Ventus Energy Group OÜ bieten wir insbesondere:

  • rechtliche Ersteinschätzung der individuellen Anlegerposition,
  • Prüfung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen,
  • außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung,
  • Klageverfahren vor deutschen Gerichten,
  • Prüfung und Beantragung von Vermögensarrest und sonstigen Sicherungsmaßnahmen,
  • Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern, Behörden und Gerichten,
  • strategische Begleitung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU.

Handlungsbedarf für Anleger

Betroffene Anleger sollten ihre Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge sowie die gesamte Kommunikation mit Ventus Energy sorgfältig sichern. Erfahrungsgemäß kann schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend sein, um Ansprüche wirksam durchzusetzen und mögliche Vermögenswerte rechtzeitig zu sichern.

Dr. Greger & Collegen – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht raten betroffenen Anlegern, ihre individuelle Situation zeitnah rechtlich prüfen zu lassen und bestehende Ansprüche nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Für betroffene Anleger: Jetzt registrieren und informiert bleiben

Anleger der Ventus Energy Group können sich auf unserer Informationsplattform registrieren:

www.anlegerrechte24.de

Registrierte Anleger erhalten dort Informationen über aktuelle Entwicklungen, neue Erkenntnisse zum Sachverhalt, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Verfahren sowie über rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Registrierung ist unverbindlich und ermöglicht es betroffenen Anlegern, zeitnah über relevante Entwicklungen informiert zu werden, um dann individuelle Schritte einzuleiten oder sich Sammelverfahren anzuschließen.

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