(openPR) Münster – Künstliche Intelligenz (KI) hält unaufhaltsam Einzug in den modernen Arbeitsalltag – und das zunehmend auch in medizinischen Praxen und mittelständischen Betrieben. Moderne KI-Systeme formulieren bereits komplexe E-Mails vor, fassen umfangreiche Dokumente schnell zusammen und unterstützen effizient bei der täglichen Recherche. Doch das Münsteraner IT-Systemhaus denkkontor mahnt hierbei zu einem bewussten und vorsichtigen Umgang: Gerade in hochsensiblen Arbeitsbereichen sei der Einsatz von KI vor allem eine essenzielle Frage des Datenschutzes.
„Die Neugier auf die neuen Technologien ist verständlicherweise groß, und das ist auch gut so – KI kann im stressigen Praxis- und Büroalltag in der Tat viel wertvolle Zeit sparen“, sagt Alexander Teske, Inhaber von denkkontor. „Aber sensible Patienten- oder Kundendaten gehören unter keinen Umständen in einen frei zugänglichen, öffentlichen Chatbot. Wer das tut, verlässt komplett seinen eigenen Kontrollbereich, verstößt schnell gegen die strengen Vorgaben der DSGVO und berührt insbesondere in Heilberufen die strafrechtlich geschützte ärztliche Schweigepflicht.“
Viele kostenlose KI-Dienste verarbeiten die eingegebenen Daten auf externen Servern außerhalb der Europäischen Union und nutzen sie unter Umständen sogar ungefragt zum weiteren Training ihrer eigenen KI-Modelle. Das Systemhaus denkkontor rät Unternehmen und Praxen deshalb dringend dazu, ausschließlich auf geprüfte, datenschutzkonforme Profilösungen zu setzen: mit einem echten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), einer Datenverarbeitung innerhalb der EU und der expliziten vertraglichen Zusage, dass die Eingaben nicht zum Training verwendet werden dürfen. Business- und Enterprise-Versionen etablierter Anbieter böten hier von Haus aus ganz andere vertragliche Garantien als die weit verbreiteten kostenlosen Varianten.
Statt KI im Unternehmen unkontrolliert einzuführen, empfiehlt das erfahrene Systemhaus daher klare organisatorische Leitplanken: eine einfache und verbindliche interne Richtlinie, welche Tools für welche Zwecke konkret erlaubt sind, eine kurze Schulung des gesamten Teams sowie den konsequenten Einsatz geprüfter Lösungen. So ließen sich die enormen Chancen dieser zukunftsweisenden Technologie voll ausschöpfen, ohne dabei unkalkulierbare rechtliche Risiken einzugehen.














