(openPR) „Die neue Rückkehrverordnung stellt eine empfindliche Verschärfung der bislang geltenden Regeln der Rückführungsrichtlinie dar, insbesondere die Rechte der betroffenen ausreisepflichtigen Personen sowie Rechts- und Verfahrensgarantien werden stark eingeschränkt“, sagt Prof. Winfried Kluth, der SVR-Vorsitzende. Der SVR erkennt an, dass zu einem funktionsfähigen Asyl- und Migrationssystem auch die Rückkehrpolitik gehört. „Wir sehen hier aber die grundsätzliche Gefahr, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte gefährdet und ausgehöhlt werden. Diese müssen gewahrt bleiben, praktisch umgesetzt und auch kontrolliert werden. Wie das gelingen soll, ist derzeit noch völlig offen. In der Gesamtschau beurteilt der SVR die Verordnung daher kritisch.“
Die Verordnung umfasst zahlreiche Maßnahmen, die Rückkehrverfahren vereinheitlichen, beschleunigen und vereinfachen sollen. Mitgliedstaaten haben künftig die Möglichkeit, ihre Rückkehrentscheidungen gegenseitig anzuerkennen und zu vollstrecken. Dies geht einher mit Restriktionen und Sanktionen gegenüber ausreisepflichtigen Personen, darunter bestimmte Leistungskürzungen und langfristige Wiedereinreiseverbote in die EU. Erweitert wurden zudem die Präsenz- und Mitwirkungspflichten der Rückkehrpflichtigen. Sie können bis zu 30 Monate in Abschiebehaft genommen werden, auch Familien mit Kindern. „Das widerspricht fundamentalen Menschenrechten und auch der UN-Kinderrechtskonvention. Es ist aber die Pflicht der zuständigen Stellen, das Kindeswohl in jedem Einzelfall zu berücksichtigen“, so Kluth.
Rechtsschutz muss gewahrt bleiben
Auch die Rechtsberatung und -behelfe werden beschnitten. So gilt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht mehr automatisch, sondern kann auf Ersuchen der Betroffenen gestattet werden. „Hier entsteht das Risiko, dass Menschen abgeschoben werden, bevor das Gericht entschieden hat – das kann für die Betroffenen folgenschwer sein, wenn ihnen in dem Land etwa Folter oder andere menschenrechtswidrige Behandlung drohen“, sagt Kluth. In diesem Kontext betont der SVR die Bedeutung des vorgesehenen Monitoring-Mechanismus für Abschiebungen, der nun effektiv umgesetzt werden muss. Der SVR bedauert jedoch, dass die Reichweite der Befugnisse des Mechanismus im Laufe der Verhandlungen beschnitten wurde.
Bezweckte Harmonisierung droht ins Leere zu laufen
Im Sinne der Harmonisierung befürwortet der SVR die Umwandlung der bestehenden Rückführungs-Richtlinie in eine Verordnung; er ist jedoch skeptisch, dass sich die angestrebte Vereinheitlichung erfüllen wird. Im Laufe der Verhandlungen haben sowohl Rat als auch Parlament den Verordnungstext systematisch ‚renationalisiert‘, indem sie an zahlreichen Stellen die Option eingeräumt haben, im nationalen Recht andere oder weitere Bestimmungen festzulegen.
Return hubs sind politisch und finanziell kostspielig
Ein weiteres zentrales Element ist die Ausweitung des Konzepts des „Rückkehrstaates“ auf Staaten, mit denen zu diesem Zweck ein Abkommen oder eine Vereinbarung getroffen wurde. Damit ermöglicht die Verordnung die Einrichtung von sogenannten return hubs, also von Rückkehrzentren in Drittstaaten. So könnten Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, künftig auch in Länder abgeschoben werden, zu denen sie keinerlei Vorkontakt hatten, sofern ein entsprechendes Abkommen oder eine Vereinbarung besteht. Der SVR hält dies nach wie vor für juristisch, politisch und operativ problematisch: „Die Überführung in ein Land, zu dem die betroffene Person keine Verbindung hat, ist grundrechtlich wegen der damit verbundenen höheren Eingriffsintensität jedenfalls bedenklich“, sagt Prof. Kluth. „In Bezug auf die Refoulement-Gefahr im Rückkehrstaat liegt die Beweislast jetzt bei der betroffenen Person. In Verbindung mit der Tatsache, dass in Rückkehrentscheidungen kein konkreter Rückkehrstaat mehr angegeben werden muss oder auch mehrere potenzielle Staaten genannt werden können, erschwert dies die Einspruchsmöglichkeiten erheblich. Es ist daher wichtig, dass ein effektiver Mechanismus zur Überwachung der Vereinbarung beziehungsweise des Abkommens vorgesehen ist.“ Darüber hinaus schaffen Vereinbarungen mit Drittstaaten Abhängigkeiten und stehen und fallen mit der politischen Stabilität des jeweiligen Landes. Sie sind somit politisch und finanziell kostspielig für einen ungewissen Nutzen. Praktisch ist auch noch unklar, ob und welche Drittstaaten sich zu einer Zusammenarbeit bereiterklären. Bei der Etablierung etwaiger Abschiebelager in Drittstaaten wären in jedem Fall zentrale Voraussetzungen zu gewährleisten, wie sie etwa das Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs formuliert – das Urteil des EuGH hierzu steht allerdings noch aus.
„Der SVR erkennt die Dilemmata an, der sich die Rückkehrpolitik gegenübersieht, warnt aber vor ‚Rückführungen um jeden Preis‘. So haben return hubs und die Zusammenarbeit mit möglicherweise kooperationswilligen Staaten hohe politische und finanzielle Kosten – bei ungewissem Nutzen“, bilanziert der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth.
Die Verordnung ersetzt die bestehende Rückführungsrichtlinie von 2008 (2008/115/EG). Die neue Fassung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union noch förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft tritt.
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Über den Sachverständigenrat:
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de
Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-warnt-vor-rueckfuehrungen-um-jeden-preis/









