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Software-Patente in Europa – schon bald Realität?

16.04.200711:14 UhrIT, New Media & Software
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notarielle Hinterlegungen online
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(openPR) PriorMart – 2007-04-16: Nach einem Bericht des Deutschlandradios ermöglichen die Vorschläge des EU-Binnenmarkt-Kommissars Charlie McCreevy zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes Software-Patente durch die Hintertür - die Open-Source-Gemeinde ist alarmiert.



Bereits seit längerem warnt die PriorMart AG davor, dass Software-Patente in Europa keineswegs vom Tisch sind. Es hat in der Vergangenheit mehrere Versuche zur Installation derartiger Patente gegeben und es wird sie auch in der Zukunft geben. Und es ist höchst ungewiss, wie zukünftige Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern ausgehen.

Tatsächlich ist in dem aktuellen Vorstoß noch nicht einmal eine direkte Befürwortung von Software-Patenten anzunehmen. Die Gefahr ergibt sich erst aus der praktischen Umsetzung.

Im Kern geht es um die Vereinfachung von Verfahren im Patentwesen. Da europäische Patente nationaler Rechtssprechung unterlegen, sind bei Streitigkeiten zahlreiche Verfahren zu führen, die je nach Rechtsprechung unterschiedliche Ergebnisse liefern können. Das finanzielle und juristische Risiko ist deshalb sehr hoch und besonders für kleine Unternehmen oft nicht tragbar.

Die Vereinfachung sieht vor, dass der Verfahrensweg vereinheitlicht wird. Die zentrale Rolle würde dann dem Europäischen Patentamt zukommen. Dieses wiederum ist dafür bekannt, Software-Patenten gegenüber sehr aufgeschlossen zu sein.

Die Gefahr droht deshalb nicht aus einer gesetzlichen Initiative sondern aus der darauf möglicherweise folgenden richterlichen Rechtsprechung. Dem Europäischen Patentamt wird die Macht eingeräumt, Präzedenzfälle zu schaffen, an die wiederum die Gerichte gebunden sind.

Das dies keine Teufelsmalerei von übersensiblen Programmierern ist, zeigt die Erfahrung aus den USA. Auch hier wurde nie ein Gesetz verabschiedet, welches Software als patentierbar erklärte. Es waren richterliche Entscheidungen, welche die bis dato fraglichen Software-Patente bestätigten. Anfängliche Einschränkungen wurden in den Folgejahren zurückgenommen, mittlerweise sind in den USA durch Richterspruch sogar Geschäftsideen patentierbar.

Einerseits ist dem Vorschlag zur Vereinfachung des Verfahrensweges im europäischen Patentrecht durchaus zuzustimmen. Anderseits droht damit die Gefahr von Software-Patenten durch die Hintertür.

Sind europäische Software-Patente erst einmal Realität, können auf freie Programmierer und kleine Softwareunternehmen erhebliche Risiken zukommen. Eine systematische Suche nach patentiertem Code in der Software anderer Anbieter und die daraus folgenden Verfahren wegen Patentverletzung können kleinen und mitteleren Anbietern schnell die Existenz ruinieren.

Einen möglichen Schutz bietet das Vorbenutzungsrecht gemäß §12 PatG. Gegen denjenigen, der ein Vorbenutzungsrecht geltend macht, darf das Patent nicht angewendet werden. Dazu ist es notwendig, dass man juristisch belastbar nachweist, wann man einen bestimmten Code geschrieben hat.

Für juristisch belastbare Nachweise empfiehlt sich die notarielle Hinterlegung. Dadurch können Programmierer bei regelmäßigen Hinterlegungen stets nachweisen, wann welches Detail realisiert wurde.

PriorMart bietet als erster und einziger Anbieter in Deutschland regelmäßige notarielle Hinterlegungen zum Pauschaltarif. Einmal pro Woche laden Programmierer und Programmierinnen ihren aktuellen Arbeitsstand auf den PriorMart-Server. PriorMart übernimmt dann alle weiteren Schritte bis hin zur Hinterlegung bei einem in der Notarkammer zugelassenen Notar.

Durch notarielle Hinterlegungen lassen sich Software-Patente in Europa zwar nicht aufhalten. Als Grundsicherung gegen die möglichen Folgen für Programmierer eignet sich sich dieses Verfahren dagegen hervorragend.

Pressekontakt:
Peter Schilling
Tel. 03381-7977860
E-Mail

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