openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Urlaub, Resturlaub, Überstunden – das gilt rechtlich

09.01.202609:25 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Urlaub, Resturlaub, Überstunden – das gilt rechtlich
ARAG Experten informieren, was Arbeitnehmer wirklich wissen müssen
ARAG Experten informieren, was Arbeitnehmer wirklich wissen müssen

(openPR) Kaum ist das alte Jahr vorbei, denken viele Arbeitnehmer bereits an den nächsten Urlaub. Oder daran, welche Urlaubstage aus 2025 noch auf dem Konto schlummern. Dabei gibt es eine Menge Regeln zu beachten. Die ARAG Experten erklären, was Arbeitnehmern gesetzlich zusteht, welche Rechte sie bei Resturlaub haben und wie Überstunden, Sonderurlaub oder Brückentage gehandhabt werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Jahresurlaub
Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer bezahlter Erholungsurlaub zu. Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub vier Wochen im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche entspricht das 24 Werktagen, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Auch Teilzeitkräfte, Praktikanten, Auszubildende, Zeitarbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte haben laut ARAG Experten Anspruch auf Urlaub, wobei sich der Umfang nach den Arbeitstagen pro Woche richtet.

Urlaub nehmen – wann geht das?
Arbeitnehmer können grundsätzlich selbst bestimmen, wann sie ihren Urlaub nehmen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Belange anderer Mitarbeiter berücksichtigen. Vorrang haben oft Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, ältere Beschäftigte oder solche mit längerer Betriebszugehörigkeit. Auch betriebliche Notwendigkeiten, wie Hochsaison, Inventur oder Jahresabschluss, können den Urlaubswunsch beeinflussen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Urlaub nicht einfach verweigert werden darf, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen. Und mündliche Zusagen sollten Arbeitnehmer sich schriftlich bestätigen lassen. So haben beide Seiten Klarheit.

Resturlaub: Verfall oder Mitnahme ins neue Jahr
Nicht genommene Urlaubstage sollten möglichst im laufenden Jahr genommen werden. Kann das aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht geschehen, darf der Resturlaub in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Seit mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az.: C-619/16 und C-684/16) und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 541/15) gilt jedoch: Urlaub darf nicht automatisch verfallen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter aktiv auf offene Urlaubstage hinweisen und sicherstellen, dass diese genommen werden können. Unterlässt der Arbeitgeber dies, können Resturlaubstage auch über die dreijährige Verjährungsfrist hinaus bestehen. Die ARAG Experten nennen einen konkreten Fall: Eine Steuerfachangestellte hatte nach mehr als 20 Jahren über 100 Resturlaubstage. Ihr Arbeitgeber wollte nur 14 Tage auszahlen. Nach vier Instanzen mussten ihr schließlich 76 Tage abgegolten werden, da der Arbeitgeber nicht für die Urlaubsnahme gesorgt hatte (EuGH, Az.: C-120/21).

Auszahlung von Resturlaub, Überstunden und halbe Urlaubstage
Resturlaub wird laut ARAG Experten grundsätzlich nicht ausgezahlt, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer auf Erholung verzichten. Eine Auszahlung ist nur bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich. Diese sogenannte Urlaubsabgeltung umfasst dann auch die noch offenen Urlaubstage.

Überstunden verfallen nicht automatisch. In der Regel müssen sie innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Arbeitgeber können Überstunden entweder vergüten oder in Freizeit ausgleichen, aber auch das muss vertraglich geregelt sein. Steht eine Freizeitausgleichsklausel nicht im Arbeitsvertrag, bleibt nur die Vergütung.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, halbe Urlaubstage zu gewähren. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird eine betriebliche Übung daraus, also über mehrere Jahre regelmäßig praktiziert, kann ein Anspruch entstehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer erhielt jahrelang zehn halbe Urlaubstage für die Weinernte. Später genehmigte der Chef nur noch sechs. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah hierin trotz des langen Zeitraums keine betriebliche Übung, denn dazu hätte die Halbe-Tage-Regelung für die gesamte Belegschaft oder zumindest für eine große Gruppe der Arbeitnehmer gelten müssen (Az.: 4 Sa 73/18).

Feiertage, Brückentage und Sonderurlaub
Heiligabend und Silvester sind laut ARAG Experten keine gesetzlichen Feiertage, daher hängt die Freistellung vom Arbeitgeber ab. Der 25. und 26. Dezember und der 1. Januar sind dagegen gesetzlich geschützt. Auch auf Brückentage gibt es laut ARAG Experten keinen Rechtsanspruch. Häufig gilt dabei das Prinzip „wer zuerst kommt“. Sozial relevante Belange wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder Betriebszugehörigkeit müssen allerdings auch bei Brückentagen berücksichtigt werden.

Sonderurlaub kann in Ausnahmesituationen, wie z. B. der eigenen Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder eines Todesfalls in der Familie, beantragt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bildungsurlaub in fast allen Bundesländern gesetzlich verankert ist, Bayern und Sachsen ausgenommen. Die Freistellung sollte aber rechtzeitig beantragt werden. Der Arbeitgeber kann nur ein Veto einlegen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1300590
 433

Pressebericht „Urlaub, Resturlaub, Überstunden – das gilt rechtlich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?Bild: Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?
Schönheitsreparaturen: Wer ist wofür zuständig?
Schönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann streichen, tapezieren, ausbessern oder umfangreich renovieren? Zwar enthalten viele Mietverträge entsprechende Regelungen, doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam. Grundsätzlich liegt der Erhalt der Wohnung beim Vermieter. Dennoch können bestimmte Renovierungsarbeiten auf Mieter übertragen werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und wo die Grenzen liegen, erläutern die ARAG Experten. Was unter Schönheitsreparatur…
Bild: ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für PatientenBild: ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten
ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten
Muss ein Arzt über die Kosten einer Behandlung aufklären? Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenübernahme der Operation. Diese Pflicht besteht laut ARAG Experten allerdings nur dann, wenn dem Behandler bekannt ist oder gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten gilt zudem der Grundsatz, dass diese sich vorra…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: LAG München: Keine automatische Übertragung von UrlaubsansprüchenBild: LAG München: Keine automatische Übertragung von Urlaubsansprüchen
LAG München: Keine automatische Übertragung von Urlaubsansprüchen
… München und Stuttgart führen aus: Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, kann es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig zu Auseinandersetzungen über die verbleibenden Urlaubstage, Überstunden und andere geldwerte Nebenansprüche kommen. Das Arbeitsrecht sieht allerdings vor, dass der Arbeitgeber im Fall einer Kündigung den restlichen Anspruch des …
Bild: Noch Resturlaub? Alte Urlaubstage jetzt bei preiswert-urlaub.de in sonnige Strandferien umwandelnBild: Noch Resturlaub? Alte Urlaubstage jetzt bei preiswert-urlaub.de in sonnige Strandferien umwandeln
Noch Resturlaub? Alte Urlaubstage jetzt bei preiswert-urlaub.de in sonnige Strandferien umwandeln
Essenheim/Mainz, 24. Februar 2006. Für alle, die ihren Resturlaub aus 2005 noch immer nicht einlösen konnten hat preiswert-urlaub.de die ultimativen Reise-Ideen: Jetzt den Urlaub im März oder April buchen nach dem Motto: Nicht Urlaub horten, lieber das Leben an netten Orten genießen! Deutschlands Experten für preiswerten Urlaub präsentieren die besten …
Bild: Urlaub trotz langer Krankheit?Bild: Urlaub trotz langer Krankheit?
Urlaub trotz langer Krankheit?
… Konsequenzen deutlich: Ein Arbeitnehmer ist in dem Zeitraum vom 03. September 2013 bis zum 15. Juni 2014 arbeitsunfähig erkrankt. Aus dem Jahre 2013 hat er noch einen Resturlaub von 20 Urlaubstagen. Seinen Resturlaub hat er generell bis zum 31. Dezember 2014 in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verfällt der Resturlaub. Ist der Arbeitnehmer hingegen vom …
Zwischen Laptop und Laufstall
Zwischen Laptop und Laufstall
… der Schwangerschaft alle Modalitäten mit dem Arbeitgeber zu klären. Hinweise dazu, wann ein Anspruch auf Teilzeit besteht und welche Rechte für Resturlaub und Überstunden gelten, gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Teilzeit nach oder während der Elternzeit? Viele Arbeitnehmerinnen wollen nach der Geburt ihres Kindes zunächst nur in Teilzeit in …
Bild: Mit Workforce-Management hohen Urlaubsrückstellungen entgegenwirkenBild: Mit Workforce-Management hohen Urlaubsrückstellungen entgegenwirken
Mit Workforce-Management hohen Urlaubsrückstellungen entgegenwirken
… Fall, wo Vollzeit dominiert und flexible Modelle die Ausnahme bilden. In Branchen mit schwankender Auftragslage kommt es in dieser Konstellation oftmals zur Anhäufung von Überstunden. Denn bei geringem Bedarf an Arbeitskraft leisten Mitarbeiter ihre volle Stundenzahl ab, während bei guter Auftragslage ein deutliches Maß an Mehrarbeit entsteht. Mit flexibleren …
Jahresende - Was tun bei Resturlaubsansprüchen?
Jahresende - Was tun bei Resturlaubsansprüchen?
Immer wieder das selbe: Das Jahr ist um und Sie haben noch eine Menge Resturlaub. Wie sieht das arbeitsrechtlich aus? Obwohl das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die bezahlte Freistellung jeden Mitarbeiters regelt, damit sich dieser von der Arbeit erholen kann, kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Urlaub bis zum Ende des Jahres nicht …
Bild: Zeit ist Geld – Geld ist Wert: Was ist Zeitwert?Bild: Zeit ist Geld – Geld ist Wert: Was ist Zeitwert?
Zeit ist Geld – Geld ist Wert: Was ist Zeitwert?
… genannt). Zeitwertkonten sind ein bewährtes Modell zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. In Zeitwertkonten werden Steuer und Sozialversicherung gestundet sowohl - Zeitbestandteile (z.B. Überstunden, unverbrauchter Urlaub) als auch - Entgeltbestandteile (z.B. laufendes Entgelt, Bonus, Weihnachts-/Urlaubsgeld) in Geld eingebracht. Dadurch erwirbt der Arbeitnehmer durch …
Bild: Urlaubsplanung 2026: Zeit für FeriengefühleBild: Urlaubsplanung 2026: Zeit für Feriengefühle
Urlaubsplanung 2026: Zeit für Feriengefühle
… meisten Bundesländern muss der Antrag sechs Wochen vor der Maßnahme erfolgen, in Mecklenburg-Vorpommern acht Wochen. Dürfen Arbeitnehmer sich restliche Urlaubstage oder Überstunden auszahlen lassen? Jennifer Kallweit: Überstunden müssen in der Regel vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, kann …
Bild: Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - ResturlaubBild: Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - Resturlaub
Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - Resturlaub
… Arbeitgeber über den noch nicht genommenen Urlaub herbeizuführen. Ansonsten kann es passieren, dass der Urlaub verfallen ist, obwohl man vom Gegenteil überzeugt ist. Ist also der Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen worden, muss er grundsätzlich innerhalb des ersten Quartals, also bis zum 31. März, genommen werden. Anderenfalls verfällt er wiederum. Wer …
Bild: Urlaubsabgeltung in der ElternzeitBild: Urlaubsabgeltung in der Elternzeit
Urlaubsabgeltung in der Elternzeit
… der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss …
Sie lesen gerade: Urlaub, Resturlaub, Überstunden – das gilt rechtlich