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Wissenschaftsstandort MV wird mit neuem Gesetz gestärkt

16.12.202514:11 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Mecklenburg-Vorpommern soll ein neues Hochschulgesetz bekommen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Dienstag (16.12.2025) den entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Landespressekonferenz in Schwerin vorgestellt.
„Mit dem neuen Landeshochschulgesetz bekommt Mecklenburg-Vorpommern ein modernes und schlankes Hochschulgesetz, das den Schwerpunkt auf das Studium und die Forschung setzt“, sagte Wissenschaftsministerin Martin. „Die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Hochschulen im Land wird damit ausgebaut.“

Neu ist unter anderem, dass künftig auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften - den bisherigen Fachhochschulen - in ausgewählten, forschungsstarken Fächern Promotionen möglich sind. Diese geforderte Forschungsstärke wird durch ein externes, wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt. Das macht die Hochschulen für angewandte Wissenschaften deutlich attraktiver und stärkt ihre wissenschaftliche Reputation. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden nicht mehr gezwungen sein, das Land für die Promotion zu verlassen.

Die Stärkung der Hochschulautonomie durch schlankere Prozesse und weniger bürokratische Hürden wird durch den Verzicht auf zahlreiche Anzeigepflichten innerhalb des neuen Gesetzes erreicht. Dies ist ein Beitrag zur Deregulierung, so werden insbesondere Anzeigepflichten der Hochschulen im Prüfungsrecht, bei der Gewährung von Forschungsfreisemestern oder der Bewirtschaftung der Körperschaftshaushalte aufgehoben.

Für die Universitätsmedizinen verspricht das neue LHG eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Im Landeshochschulgesetz erhalten die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock die Bauherreneigenschaft für alle Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen Bisher lag diese bei der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBL). Für die Finanzierung der Maßnahmen werden die Unimedizinen künftig Kredite aufnehmen, die über den Landeshaushalt abgesichert werden. Ein Ausschuss mit Vertretern aus Finanz-, Gesundheits- und Wissenschaftsministerium begleitet die Bautätigkeiten. Überjährige Bauentwicklungsplanungen und Bauvorhaben über 100 Millionen Euro müssen dem Finanzausschuss des Landtages zur Zustimmung vorgelegt werden.

„Mit dem Wechsel der Bauherreneigenschaft wird sichergestellt, dass die Universitätsmedizinen deutlich effizienter und schneller bauen können, um auf den Bedarf für die medizinische Versorgung und die Forschung zu reagieren und so letztlich zum Wohle der Patientinnen und Patienten handeln. Das ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und Stärkung unserer Universitätsmedizinen“, so Ministerin Martin.

Die studentische Mitwirkung in den Hochschulen wird ausgebaut. Neben dem verpflichtend vorgesehenen studentischen Prorektorat wird der Aufgabenkatalog der Studierendenschaften geschärft und erweitert. Es wird klargestellt, dass es zu ihren ausdrücklichen Aufgaben gehört, sich nicht nur für eine Verbesserung der Lehre, sondern auch für eine Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.

Im Landeshochschulgesetz wird der freie Zugang zu Forschungsdaten gesetzlich verankert. Bereits im August hatte Wissenschaftsministerin Martin die Strategie des Landes zu Open Access – also dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen - angekündigt. Jetzt ist dieser freie Zugang Bestandteil des Gesetzes. Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung sind bislang oftmals nur hinter so genannten Bezahlschranken erreichbar. Für wissenschaftliche Innovationen ist es jedoch unabdingbar, dass diese Ergebnisse frei zugänglich sind. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive und effiziente Zusammenarbeit in der Forschung und für wissenschaftlichen Fortschritt und trägt damit auch zur Barrierefreiheit im digitalen Raum bei.

Das Studium wird künftig familienfreundlicher gestaltet. Für Studierende mit Kindern oder mit Aufgaben in der Pflege von Angehörigen stellt die Vereinbarkeit von Familie und Studium eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund ihrer Betreuungs- und Pflegeaufgaben ergeben sich erhöhte Anforderungen an Flexibilität in ihrer Studienplanung und oft eingeschränktere zeitliche Ressourcen als für ihre Mitstudierenden ohne Familienverantwortung. Hierauf sollen die Hochschulen im Rahmen des Nachteilsausgleichs im Einzelfall reagieren können.

Auch in Fragen der Gleichstellung ist das neue Hochschulgesetz ein Schritt nach vorne. Nach wie vor sind Frauen auf Professuren und in Leitungspositionen unterrepräsentiert. Es bedarf weiterer Anstrengungen der Hochschulen, um entsprechende Fortschritte zu erzielen. Das neue Landeshochschulgesetz stärkt die Gleichstellungsbeauftragten auf Fachbereichsebene.

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, der nach bisheriger Planung in seiner Januarsitzung darüber berät.

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