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Globale Mindeststeuer: EU-Unternehmen im Nachteil

06.11.202509:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Demnach entstehen den Unternehmen einmalige Implementierungskosten von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro sowie jährliche Folgekosten von bis zu 865 Millionen Euro. Besonders betroffen wären große Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Da andere große Volkswirtschaften die Regelungen voraussichtlich nicht umsetzen, entstehen zudem finanzielle Standortnachteile für die EU.

„Ohne eine internationale Abstimmung droht die Mindeststeuer zu scheitern“, erklärt Johannes Gaul, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Wenn von manchen Volkswirtschaften die Umsetzung von Pillar Two verzögert wird oder gar nicht erst stattfindet, dann funktioniert das System nicht wie ursprünglich beabsichtigt.“

Wettbewerbsrisiken durch ungleiche internationale Umsetzung

Die Einführung der globalen Mindeststeuer verläuft international uneinheitlich. Während die EU und einige weitere Staaten die Regeln bereits umgesetzt haben, zögern große Volkswirtschaften wie die USA, China oder Indien. Dadurch entsteht ein asymmetrisches System, in dem europäische Unternehmen die zusätzlichen Verwaltungskosten tragen, während ihre Konkurrenten in anderen Märkten weiterhin von einfacheren Regelungen profitieren. Stärker noch als die Implementierungs- und Folgekosten wird die Wettbewerbsverzerrung durch die lückenhafte Umsetzung der Pillar-Two-Regelungen von großen internationalen Standorten beeinflusst. Dies kann Investitionsentscheidungen beeinflussen und langfristig zu einer Standortverlagerung führen. So ist es aus Sicht der Forschenden empfehlenswert, die Einführung international stärker zu koordinieren und Ausnahmeregelungen für EU-Unternehmen zu prüfen, falls wesentliche Handelspartner die Reform dauerhaft nicht übernehmen.

Komplexe Regelungen erhöhen finanzielle Belastung der Unternehmen

Laut der Studie sind die hohen Umsetzungskosten und die Komplexität der neuen Vorschriften eine weitere Herausforderung. Um die Steuerbasis nach den Vorgaben der OECD korrekt zu berechnen, müssen Unternehmen zusätzliche Daten erfassen und auswerten. Dazu zählen unter anderem Anpassungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung, die Berücksichtigung von Verlustvorträgen sowie die länderspezifische Ermittlung effektiver Steuersätze. Viele Unternehmen müssen dafür ihre IT-Systeme anpassen und ihre internen Prozesse neu strukturieren.

wissenschaftliche Ansprechpartner:
Johannes Gaul
Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Tel.: +49 (0)621 1235-169
E-Mail: E-Mail

Originalpublikation:
https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/policybrief/en/pb13-25.pdf

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