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Der neue Bachelor of Laws in Konstanz

07.10.202513:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zum Wintersemester 2025/26 startet am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz der neuartige integrierte Bachelorstudiengang „Deutsches Recht“. Der Fachbereich geht damit in der Reform des Jura-Studiums voran und bietet den Studierenden flexiblere Optionen und mehr Sicherheit auf dem Weg zum Examen. Zugleich werden in der rechtspolitischen Diskussion in jüngerer Zeit vermehrt Forderungen nach der Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) auch an anderen baden-württembergischen Universitäten erhoben. Anlass genug, zu Beginn des neuen Studiengangs die Besonderheiten des Konstanzer LL.B. noch einmal vorzustellen.

Drei Vorteile des Konstanzer LL.B.
• Wer in Konstanz den integrierten Bachelorabschluss absolviert hat, kann beruhigter ins Staatsexamen gehen. Die hohe psychische Belastung vor der Ersten juristischen Staatsprüfung ist allgemein bekannt. Hier bringt der LL.B. einen psychischen Entlastungseffekt: Die Studierenden haben zum Zeitpunkt der Staatsexamens-Prüfung bereits einen Bachelor-Abschluss als „Sicherheitsnetz“.
• Der integrierte LL.B. erhöht die Motivation zum kontinuierlichen Lernen. Im Staatsexamensstudium ist das Bestehen von Klausuren lediglich Voraussetzung, um zum Examen zugelassen zu werden. Die dabei erzielten Noten spielen kaum eine Rolle, denn sie gehen nicht ins Abschlusszeugnis ein. Wer den integrierten LL.B. studiert, hat einen Anreiz, von Beginn an am Ball zu bleiben: Die im Studienverlauf erzielten Noten sind Teil der Bachelor-Note. Erbrachte Leistungen werden dadurch stärker honoriert. Die Untergliederung in Module hilft bei der Strukturierung des Lernens.
• Wer den Konstanzer LL.B. erworben hat, bleibt flexibel und kann sich nach Alternativen zu den klassischen juristischen Berufen umschauen, um noch einmal umzusteuern. Der LL.B. ermöglicht im Anschluss ein Masterstudium, die Ausbildung zur Steuerberater*in, den Berufseinstieg in Verwaltung, Versicherungsunternehmen und vieles mehr.
Was Sie über den Konstanzer LL.B. wissen sollten:
• Das Staatsexamen ist weiterhin das primäre Studienziel, auch im neuen Bachelor of Laws. Mit der Einschreibung für das Fach Rechtswissenschaft erfolgt an der Universität Konstanz eine Doppelimmatrikulation für die Studiengänge Bachelor „Deutsches Recht“ und Staatsexamen. Der integrierte Bachelor ist also nicht isoliert studierbar, es erfolgt auf jeden Fall eine Einschreibung ins Staatsexamensstudium. Wer den LL.B. nicht wünscht, hat die Möglichkeit eines Opting out, also isoliert auf Staatsexamen zu studieren.
• Der Konstanzer LL.B. bedeutet keine Mehrbelastung der Studierenden. Durch die Modularisierung des Studiengangs konnte das bisherige Studium der Rechtswissenschaft nahezu unverändert beibehalten werden: Die Studierenden besuchen dieselben Lehrveranstaltungen wie zuvor. Studienleistungen, die auf dem Weg zum Staatsexamen ohnehin erbracht werden müssen, werden nun aber zusätzlich für den Bachelor-Abschluss angerechnet. So fließt zum Beispiel die bestehende Schwerpunkt-Seminararbeit als Bachelorarbeit in die Abschlussnote ein. Auf diese Weise erwerben Studierende in Konstanz bereits auf dem Weg zum Staatsexamen einen vollwertigen Bachelor-Abschluss, ohne Mehraufwand.
• Das rechtswissenschaftliche Studium in Konstanz war vom Studiendesign her schon immer durch das System vorlesungsbegleitender Abschlussklausuren geprägt, auch bereits vor Einführung des Bachelor of Laws. Diese Klausuren wurden nun in Rahmen der Bacheloreinführung in Module überführt. Ein solches Studiendesign ist aber nicht notwendige Voraussetzung dafür, einen LL.B. einführen zu können; dieser ist grundsätzlich auch auf der Basis des klassischen Studiendesigns mit „kleinen“ und „großen Scheinen“ möglich.
Was unterscheidet den Konstanzer LL.B. von juristischen Bachelorabschlüssen in anderen Bundesländern?
• Kein Gradverleihungsmodell: In einigen Bundesländern hat sich der Landesgesetzgeber für die Verleihung eines Bachelors kraft Gesetzes entschieden (sog. Gradverleihungsmodell). Die landesrechtliche Ausgangslage unterscheidet sich dabei von der Struktur des Jurastudiums in Baden-Württemberg zum Teil erheblich, einfache Übertragungen scheiden daher aus. Jedenfalls in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung weicht das Gradverleihungsmodell in zentralen Punkten von der sog. Bologna-Reform ab. Im Gegensatz dazu erfüllt der integrierte Konstanzer LL.B alle Anforderungen des Bologna-Prozesses und ermöglicht den Studierenden so verlässlich die deutschland- und europaweite Anerkennung des erworbenen Studienabschlusses.
• Vergleichbare LL.B.-Programme wie in Konstanz sind zuvor an der EBS Wiesbaden, der Bucerius-Law-School Hamburg oder den Universitäten Potsdam und Frankfurt/Oder erfolgreich eingeführt worden. Die positiven Erfahrungen mit diesen Studiengängen belegen, dass auch für Abschlüsse jenseits des Staatsexamens auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine echte Nachfrage besteht.

Dass der neue Bachelor of Laws auf ein hohes Interesse stößt, zeigt sich bereits vor seinem offiziellen Start: In Konstanz ging eine ungewöhnlich hohe Anzahl an Bewerbungen für das rechtswissenschaftliche Studium im Wintersemester 2025/2026 ein. Die Studienplätze werden aller Voraussicht nach voll ausgeschöpft sein. Die hohe Nachfrage bestätigt das Ziel des Fachbereichs, das Jura-Studium zu flexibilisieren und dadurch einen echten Mehrwert für die Studierenden zu schaffen.

Hinweis an die Redaktionen:
Ein Foto steht zum Download bereit:
https://www.uni-konstanz.de/fileadmin/pi/fileserver/2025/der_neue_bachelor_of_laws.jpg
Bildunterschrift: Universität Konstanz
Foto: Frank Nachtwey

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