(openPR) Innovation als Wachstumstreiber
Innovationen sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Ob neue Produkte, digitale Geschäftsmodelle oder nachhaltige Verfahren – die öffentliche Hand unterstützt gezielt innovative Vorhaben mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen. Entscheidend ist jedoch, welche Projekte tatsächlich als förderfähig gelten.
Was gilt als förderfähig?
Fördermittel werden projektbezogen vergeben – nicht für allgemeine Betriebsausgaben. Neben komplexer Forschung sind auch praxisnahe Entwicklungen förderwürdig, etwa:
- neue Materialien mit verbesserten Eigenschaften,
- KI-gestützte Prozessdigitalisierung,
- ressourcenschonende Verfahren in energieintensiver Produktion,
- innovative Geschäftsmodelle in der Kreislaufwirtschaft,
- Substitution kritischer oder umweltschädlicher Rohstoffe.
Fördergeber achten auf Neuheitsgrad, technisches Risiko, wirtschaftliches Potenzial und systematische Umsetzung. Auch Vorhaben mit mittlerem Innovationsgrad können gute Chancen haben.
Förderfähige Bereiche
- Forschung & Entwicklung (FuE): Von der Machbarkeitsstudie bis zum Prototypen.
- Digitalisierung: Automatisierung, KI-Anwendungen, digitale Geschäftsmodelle.
- Umwelt- und Klimaschutz: Technologien zur Emissionssenkung, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft.
- Kooperationen: Projekte mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen werden oft mit höheren Quoten gefördert.
- Prototypen & Pilotanlagen: Funktionsmuster und Pilotprojekte bis zur Marktreife.
Zentrale Förderprogramme
- Forschungszulage: Steuerliche Förderung bis 35 % der FuE-Kosten, rückwirkend abrufbar.
- ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Technologieoffene Zuschüsse für KMU, inkl. Kooperationsprojekte.
- EU-Programme (z. B. Horizont Europa): Für internationale, forschungsintensive Projekte.
- Landesprogramme (z. B. EFRE NRW): Regionale Förderung mit Mittelstandsfokus.
- Branchenspezifische Programme: z. B. Energieforschungsprogramm, „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK).
Höhe der Förderung
- KMU: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten,
- Großunternehmen: meist 25–50 %,
- Forschungseinrichtungen: teilweise bis zu 100 %.
Gefördert werden Personalkosten, Fremdleistungen, Sachmittel und teilweise Investitionen. Bei Zuschüssen gilt: Antrag vor Projektstart. Die Forschungszulage erlaubt dagegen rückwirkende Förderung bis vier Jahre.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Innovationshöhe: Neuheitsgrad im jeweiligen Anwendungsbereich.
- Umsetzbarkeit: Realistische Zeit- und Budgetplanung.
- Unternehmensgröße und Standort: Viele Programme fokussieren KMU oder bestimmte Regionen.
- Kooperationen: Mit Wissenschaftspartnern oft höher gefördert.
- Projektstart: meist erst nach Antragstellung erlaubt.
Fazit
Fördermittel sind ein strategisches Werkzeug, um Innovationen schneller, größer und nachhaltiger umzusetzen. Wer die richtigen Programme auswählt, verschafft sich Wettbewerbsvorteile – technologisch und finanziell.






