(openPR) Der französische Immobilienmarkt erlebt einen Aufschwung – besonders in beliebten Regionen wie Côte d’Azur, Provence und Atlantikküste. Viele deutsche Käufer sehen attraktive Chancen, übersehen jedoch oft die rechtlichen Besonderheiten. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf aus Hamburg berät deutsche Investoren beim Immobilienkauf in Frankreich und schützt vor teuren Fallstricken.
Hamburg, 9. September 2025. Der Immobilienmarkt in Frankreich boomt: Ferienhäuser, Stadtwohnungen und Landgüter sind gefragt wie selten zuvor. Auch deutsche Käufer investieren zunehmend in Frankreichs attraktivste Regionen. Doch wer den Schritt über die Grenze wagt, sollte die rechtlichen Unterschiede kennen.
Zu den häufigsten Stolpersteinen zählen:
- Abweichende Vertragsformen („compromis de vente“ und „acte authentique“)
- Die eingeschränkte Beratungsfunktion französischer Notare
- Steuerliche Besonderheiten sowie mögliche Doppelbesteuerung
- Erbrechtliche Fragen bei Immobilien als Teil der Nachlassplanung
„Viele Käufer verlassen sich allein auf den Notar. Dabei ist dieser zur Neutralität verpflichtet und kann die individuellen Interessen nicht umfassend schützen“, erklärt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.
Der Hamburger Anwalt verfügt über internationale Erfahrung – unter anderem in Frankreich, den USA und Asien – und unterstützt deutsche Mandanten beim Immobilienkauf in Frankreich: von der Prüfung der Verträge über steuerliche Fragen bis hin zur Absicherung im Erbrecht.
Fazit: Der Boom im französischen Immobilienmarkt bietet Chancen – wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte frühzeitig spezialisierte Beratung in Anspruch nehmen.
Kontakt
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Caprivistrasse 33, 22587 Hamburg
Telefon: +49 40 32 43 33
E-Mail:
Web: www.schwarzkopf-law.com