(openPR) Das Entzünden der Osterfeuer hat eine sehr lange Tradition. Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, möchten wir Ihnen Sicherheitsregeln an die Hand geben, auf deren Einhaltung wir ersuchen:
- Auf öffentlichem Grund wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gemeindeamt.
- Für die Platzwahl ist die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich.
- Keine Gefahren für Ihre Nachbarschaft!
- 100 und mehr Meter Abstand zu anderen Gebäuden wegen Funkenflug unbedingt einhalten.
- Wegen der nicht vermeidbaren Rauchentwicklung ist ein Sciherheitsabstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von 200 m einzuhalten.
- Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten so wenig wie möglich durch Rauch und Lärm belästigt werden.
Trockenes Holz ist das beste Brennmaterial.
- Autoreifen, Öle, Plastikartikel und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
- Zum Anzünden nur Papier verwenden, keine Brandbeschleuniger!!!
- Die Höhe der Holzstapel sollte 5 m, der Durchmesser 8 m nicht überschreiten.
- Halten Sie ein geeignetes Löschgerät vor.
- Bei größeren Osterfeuer informieren Sie Ihre zuständige Feuerwehr.
- Beachten Sie, die zur Zeit anhaltene Trockenheit.
- Ratsam ist auch das Befeuchten rund um die Feuerstelle.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleiben und nicht durch parkende Fahrzeuge o.Ä. versperrt werden. Die Feuerwehr erreichen Sie im Notfall unter der Telefonnummer 122. Wenn Sie unsere Tipps beachten, wird Ihr Osterfeuer sicherlich zu einem ungetrübten Erlebnis. Werden hingegen die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten, kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben, die bis zur fahrlässigen Brandstiftung führen kann und unser sofortiges Eingreifen erforderlich macht!
Zur Beachtung
Die Feuerwehr erteilt keine Genehmigungen für das Abbrennen von Osterfeuern.
Dazu wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Gemeindeamt.












