openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Sommer in Deutschland: Ein Stück Satire

10.07.202509:32 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Sommer in Deutschland: Ein Stück Satire
ARAG Experten betreten die juristische Bühne mit kuriosen Urteilen
ARAG Experten betreten die juristische Bühne mit kuriosen Urteilen

(openPR) Kreuzfahrt mit Pinkelpause
Die Stimmung der drei Freunde war ausgelassen. Kein Wunder, ging es doch von Mallorca per Kreuzfahrtschiff eine Woche durchs Mittelmeer. Doch dann gab es Ärger. Angeblich soll einer der Männer in ein Erdnussglas uriniert haben. Andere Passagiere hatten ihn dabei beobachtet. Doch der Mann bestritt den Vorfall. Nach dem nächsten Landgang warf der Reiseveranstalter die ganze Truppe ohne weitere Erklärung raus. Immerhin gab es eine Empfehlung für einen Rückflug, den die Männer selbst buchen mussten. Zu Hause angekommen, zögerten die drei Freund nicht und erhoben Klage. Mit Erfolg. Denn auch die Richter waren der Ansicht, dass eine Kündigung des Reisevertrags ohne vorherige Abmahnung nicht rechtens war. Selbst wenn der Mann tatsächlich ins Erdnussglas uriniert hätte, wäre das zwar äußert unappetitlich, aber kein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vorfall sei weder gewalttätig noch diskriminierend gewesen, also maximal eine „Nebenpflichtverletzung“. Und die rechtfertigt laut ARAG Experten keinen Sofort-Rauswurf ohne vorherige Abmahnung. Außerdem durfte das Fehlverhalten eines Mannes nicht auf die ganze Gruppe übertragen werden. Das Ergebnis: Der Urlaub war mangelhaft und der Veranstalter musste rund 4.000 Euro für die teilweise Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz zahlen (Landgericht Düsseldorf, Az.: 22 O 131/23).


Grünes Haar durch den Hotelpool
Die Tochter einer Reisenden zog sich im Hotelpool auf Mallorca eine ungewollte Haarverfärbung zu. Durch den starken Chlorgehalt des Wassers verfärbte sich ihr Haar plötzlich grün. Die Mutter forderte daraufhin Schmerzensgeld und einen geminderten Reisepreis. Die Richter gestanden ihr laut ARAG Experten aber nur eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu. Denn ganz unschuldig war die Tochter nicht. Sie hätte eine Badekappe tragen können. Zudem waren die Richter der Ansicht, dass grüne Haarfarbe bei jungen Leuten keine Katastrophe mehr sei, sondern fast schon Trend (Amtsgericht Bad Homburg, Az.: 2 C 109/97-10).


Mit Flip-Flops ans Lenkrad?
Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels, Gummistiefeln oder sogar barfuß – Autofahren geht mit jedem Schuhwerk. Verbote in dieser Richtung gibt es laut ARAG Experten nicht. Daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch sollten Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sein, im Straßenverkehr angemessen reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das falsche Schuhwerk zurückzuführen ist, müssen Flip-Flop-Träger und Co. unter Umständen nicht nur mit einer bußgeldrechtlichen Sanktion wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht rechnen (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommen auch Probleme mit ihrer Vollkaskoversicherung. Wer sich also bei Flip-Flop-Wetter ans Lenkrad setzt, sollte sich lieber noch festere Schuhe zum Wechseln ins Auto legen.

Übrigens: Die Wortmarke „Flip-Flop“ ist zu einer solch gebräuchlichen Gattungsbezeichnung für diesen speziellen Zehentrenner-Schuh geworden, dass das im Markenregister eingetragene Wortzeichen gelöscht werden musste (OLG Zweibrücken, Az.: 4 U 63/21).


Wenn die Sonnenbank zu heiß wird
Der Mann wollte sich vor seinem Urlaub im Sonnenstudio etwas vorbräunen. Da es sein erster Sonnenbank-Besuch war, bat er das Personal um Hilfe. Die wählten daraufhin das vermeintlich passende Gerät und die Bestrahlungszeit aus. Am Ende gab es statt Urlaubsbräune Verbrennungen ersten Grades, starke Schmerzen und schlaflose Nächte. Daraufhin verklagte der Sonnenbank-Neuling das Sonnenstudio und hatte vor Gericht Erfolg. Er erhielt 750 Euro Schmerzensgeld. Die ARAG Experten fügen erklärend hinzu, dass ein Studio, das Beratung anbietet, diese auch fachgerecht durchführen muss. Vor allem bei unerfahrenen Sonnenanbetern. Allerdings gab es auch einen Dämpfer für den verbrutzelten Kunden: Ihm wurde eine hälftige Mitschuld zugesprochen, weil er aushängende Warnhinweise und Bräunungstabellen ignoriert hatte (Amtsgericht Mannheim, Az.: 3 C 172/05).


Wenn das Bikinifoto in der Zeitung landet
Manche Menschen können nichts dagegen tun, wenn ihre Fotos in Zeitungen oder im Internet veröffentlicht werden. Sie sind Personen öffentlichen Lebens, wie z. B. der Papst, Bundeskanzler Friedrich Merz oder Königin Máxima der Niederlande. Eine Bildberichterstattung über sie ist ohne Einwilligung zulässig. Doch dieser Personenkreis ist eingeschränkt. Im Normalfall gilt das Recht am eigenen Bild. Ein Grundrecht, das im Persönlichkeitsrecht in der Verfassung verankert ist (Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1) und eine Bildberichterstattung ohne Zustimmung verbietet. Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, in denen Bilder ungewollt im Internet oder in der Zeitung landen. So geschehen in einem kuriosen Fall, auf den die ARAG Experten verweisen. Eigentlich ging es um einen Fußballprofi. Der Kicker wurde an einem Strand abgelichtet, Im Hintergrund war eine Frau im Bikini zu sehen. Es bestand keinerlei Beziehung zum Promi-Fußballer, sie war rein zufällig und gegen ihren Willen auf das Foto geraten. Die Frau verlangte Entschädigung vom Verlag. Am Ende ging sie zwar leer aus, aber der Verlag durfte das Foto nicht weiterverwenden (Oberlan­des­gericht Karlsruhe, Az.: 6 U 55/13).

Oben ohne auf dem Wasserspielplatz?
In Berlin sorgte das für Ärger: Einer Mutter wurde das Sonnen mit entblößten Brüsten polizeilich untersagt. Die Frau fühlte sich diskriminiert und klagte. Doch statt der geforderten 10.000 Euro Entschädigung erhielt sie lediglich 750 Euro und musste auch noch die Prozesskosten tragen. Ein teurer Oben-ohne-Spielplatzbesuch (Kammergericht Berlin, Az. 9 U 94/22).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1287428
 322

Pressebericht „Sommer in Deutschland: Ein Stück Satire“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: 2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 2Bild: 2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 2
2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 2
Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen Ab 2026 gelten bei der staatlichen Förderung von Wärmepumpen strengere Anforderungen an den Schallschutz, um Anwohner künftig besser vor Lärmbelästigung durch Wärmepumpen zu schützen. Gefördert werden dann nur noch Geräte, die besonders leise arbeiten und bei denen die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest zehn Dezibel niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen. Maßgeblich ist dabei der Schallleistungspegel des Geräts sowie der Abstand zu Nachbargrundstücken, vor al…
Bild: 2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 1Bild: 2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 1
2026: neues Jahr, neue Regeln – Teil 1
Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum von Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe, die jedes Jahr angehoben wird, müssen Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen. Nach Information der ARAG Experten beträgt der Grundfreibetrag ab Januar 2026 für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 24.696 Euro; bei Ledigen sind 12.348 Euro befreit. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt künftig bei 9.756 Euro. Digitaler Steuerbescheid wird Standard Wer seine Steuererkläru…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: „Best in Town“ - Frankfurts Top-Comedians sind Publikums-RennerBild: „Best in Town“ - Frankfurts Top-Comedians sind Publikums-Renner
„Best in Town“ - Frankfurts Top-Comedians sind Publikums-Renner
… Entertainer Bäppi La Belle! Und auch „Mr. Magic Monday“, Monsieur Brezelberger zollt Hochachtung: „Mon diö, einfach grossartisch die swei!“ Tickets zur „Reise des Goldfischs“, dem aktuellen Stück der „Sons of Rolf and Detlef“ alias Jochen Döring und Tim Karasch gibt es im Frankfurter Satire Theater Die Schmiere unter www.die-schmiere.de. Die Auftritte …
Bild: Der Spiegel Online stellt Niko Iordanov in ein falsches Licht und verkennt absichtlich SatireBild: Der Spiegel Online stellt Niko Iordanov in ein falsches Licht und verkennt absichtlich Satire
Der Spiegel Online stellt Niko Iordanov in ein falsches Licht und verkennt absichtlich Satire
… Jahren, dass er einen Fehler gemacht hat bei der Recherche, lässt den Bericht aber online. Arschbombentipps verrät Nikola Iordanov aber tatsächlich, und zwar jeden Sommer im Stadionbad Frankfurt. Mit Leidenschaft. Unentgeltlich. Auch ehrenamtlich für seinen Verein. Seine Firma Sunrise Kunstpflanzen ist Sponsor von Veranstaltungen der Turmspringer und …
Bild: LaMa, der lachende Manager des communication-college 756Bild: LaMa, der lachende Manager des communication-college 756
LaMa, der lachende Manager des communication-college 756
… | Prof. Dr. Werner Gleißner | 2017 | Verlag Vahlen | 55,00 € | ISBN 978-3-8006-4952-5 LaMa: In jedem professionellen Öffentlichkeitsarbeiter steckt ein gutes Stück Tollheit. In der Regel einmal die Woche seit 2002 veröffentlichet das communication-college (www.communication-college.de) LaMa - der lachende Manager ISSN 1861-3772. Humor, Satire, Glosse, …
Bild: „Was darf Satire? Wo endet die Pressefreiheit?“Bild: „Was darf Satire? Wo endet die Pressefreiheit?“
„Was darf Satire? Wo endet die Pressefreiheit?“
… öffentlichen Diskussion in den Medien erweitert. Der Anschlag von Paris wurde als ein Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit gesehen, die in Frankreich wie in Deutschland hart erkämpft worden ist. Welche Rolle spielt Satire in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, wie ist deren Wahrnehmung und Wirkung? Was sind die Unterschiede hier …
LaMa - der lachende Manager – jeden Freitag kostenlos neu
LaMa - der lachende Manager – jeden Freitag kostenlos neu
Heidelberg / Berlin - In jedem professionellen Öffentlichkeitsarbeiter steckt ein gutes Stück Tollheit. In der Regel jeden Freitag verschickt der Kommunikationsausbilder communication-college eine Seite LaMa - der lachende Manager. Humor, Satire, Glosse, Zitate, das, was einem gerade noch in der Woche gefehlt hat - zum Selberlesen, in Umlauf geben, aushängen …
Bild: Aufführung der Satire "Der Selbstmörder" an der Schauspielschule SiegburgBild: Aufführung der Satire "Der Selbstmörder" an der Schauspielschule Siegburg
Aufführung der Satire "Der Selbstmörder" an der Schauspielschule Siegburg
Schauspielschüler "rocken" die Bühne. Das Publikum ist hingerissen, die Presse begeistert. Das witzige und skurrile Theaterstück "Der Selbstmörder" zeigt auf humorvolle Weise, worum es im Leben geht. ------------------------------ Siegburg, 12. März 2018 Am Freitag den 16.03.2018 führt die Schauspielschule Köln erneut Erdmanns Stück "Der Selbstmörder" …
Bild: „JE OLLER - JE DOLLER !“ - Cartoonlobby präsentiert Klassiker der ostdeutschen KarikaturBild: „JE OLLER - JE DOLLER !“ - Cartoonlobby präsentiert Klassiker der ostdeutschen Karikatur
„JE OLLER - JE DOLLER !“ - Cartoonlobby präsentiert Klassiker der ostdeutschen Karikatur
… die auf kurzweilige Art Zeitgeschichte näher bringen. Zur Auswahl gehören Karikaturen die alle ausnahmslos im »Eulenspiegel« veröffentlicht worden. Sie dokumentieren nicht nur ein Stück DDR-Alltag, sondern auch die politische Wende in der DDR und das Hineinwachsen in ein anderes Gesellschaftssystem. Die bundesweite Vereinigung Cartoonlobby e.V., mit …
Bild: „Es war einmal ...“ Saisonstart mit DDR-Karikaturen in LuckauBild: „Es war einmal ...“ Saisonstart mit DDR-Karikaturen in Luckau
„Es war einmal ...“ Saisonstart mit DDR-Karikaturen in Luckau
… DDR-Satire-Zeitschriften weitestgehend mit. Er bediente die politische Karikatur, die Humorzeichnung, und die Illustration bis hin zur Vignette. Das Lebenswerk aus fast 40 Berufsjahren spiegelt ein Stück Geschichte und Lebensgefühl von damals wider. Ein Vierteljahrhundert nach Verschwinden der DDR, Anlass sich wieder an diese zu erinnern: an ihre Besonderheiten, …
Bild: Satyr Verlag - Wechsel in der Programmleitung und neuer belletristischer SchwerpunktBild: Satyr Verlag - Wechsel in der Programmleitung und neuer belletristischer Schwerpunkt
Satyr Verlag - Wechsel in der Programmleitung und neuer belletristischer Schwerpunkt
… Oder das Leben ist nur ein Schluck aus der Flasche der Geschichte“ aufeinander. Ein Debüt zwischen Zeitgeist und Melancholie, amüsant und ein sehr persönliches Stück Kreuzberg. Mit Valentine Honeyman’s „Bestseller“ erscheint die Übersetzung einer in England gefeierten und u.a. von Stephen Fry hoch gelobten Roman-Komödie, boshaft-komisch und mit typisch …
Bild: Zeitbezogen aber auch klassisch - das Cartoonmuseum in Luckau 2015Bild: Zeitbezogen aber auch klassisch - das Cartoonmuseum in Luckau 2015
Zeitbezogen aber auch klassisch - das Cartoonmuseum in Luckau 2015
… Alltags und die Ausstellungen „Blätter, die die Welt bedeuteln ...“, aus den Beständen der Sammlung im März und April, erinnert unterhaltsam und kritisch an ein Stück deutscher Zeitgeschichte im 25. Jubiläumsjahr der Wiedervereinigung. Die Ausstellung "PRottoTYPEN" präsentiert Lothar Otto mit seinen Cartoons und vielem mehr von August bis Oktober im …
Sie lesen gerade: Sommer in Deutschland: Ein Stück Satire