(openPR) Steuerfreie Sachzuwendungen sind ein attraktives Instrument, um Mitarbeitende gezielt zu motivieren und die Lohnnebenkosten im Unternehmen zu optimieren. Doch die steuerliche Behandlung von Sachbezügen ist komplex – insbesondere angesichts neuer gesetzlicher Regelungen, aktueller Rechtsprechung und verschärfter Prüfungen durch die Finanzverwaltung.
Das Seminar am 22. Mai 2025 gibt einen praxisnahen Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt, wie Sachzuwendungen rechtssicher und effizient genutzt werden können. Von der richtigen Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bis hin zu Pauschalierungsvorschriften – Teilnehmende erhalten wertvolle Informationen zur steueroptimalen Gestaltung von geldwerten Vorteilen.
Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze:
- Neue Rechtsprechung und aktuelle Verwaltungsanweisungen: Was gilt jetzt?
- Anwendungsmöglichkeiten der Sachbezugsgewährung: Welche Leistungen können steuerlich begünstigt werden?
- Bar- oder Sachlohn?: Klare Abgrenzung und vermeidbare Fehler
- Steuerfreie Beihilfen und Prämien: Inflationsausgleichsprämie, 50 €-Freigrenze & Co.
- Pauschalierungsmöglichkeiten nach §§ 37b und 40 Abs. 2 EStG: Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber?
- Sachzuwendungen im Fokus: Elektromobilität, Jobticket, Dienstfahrrad und Betriebsveranstaltungen
Die jüngsten Entscheidungen der Finanzgerichte und Anpassungen durch die Finanzverwaltung erfordern eine detaillierte Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften, um steuerliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende rechtssicher zu nutzen. Gerade die Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn steht zunehmend im Fokus der Betriebsprüfungen – mit erheblichen steuerlichen Risiken für Arbeitgeber.
Dieses Seminar richtet sich an Personal- und Steuerverantwortliche, die Sachzuwendungen gezielt einsetzen möchten, ohne in steuerliche Fallstricke zu geraten. Die praxisnahen Beispiele und aktuellen Entwicklungen ermöglichen eine direkte Anwendung im Unternehmen, um Mitarbeitende steueroptimiert zu entlohnen.
Termin: 22. Mai 2025
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.akademie-heidelberg.de/termin/sachzuwendungen-arbeitnehmer