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2025: Rechtliche Änderungen in der Verpackungsbranche

21.01.202512:28 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: 2025: Rechtliche Änderungen in der Verpackungsbranche

(openPR) Der Umweltimpakt von Verpackungen ist immens – daher werden sie zunehmend reguliert. Wie können Sie hieraus Vorteile für Ihr Unternehmen? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Änderungen ab 2025. Oder laden Sie hier unser Whitepaper herunter.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Seit Januar 2024 gilt die CSRD, eine Berichtspflicht zur betrieblichen Nachhaltigkeit. Ab jetzt betrifft sie weitere Unternehmen:

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen berichtspflichtig, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 1. über 250 Mitarbeiter; 2. über 50 Millionen Euro Umsatzerlöse; 3. über 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Ab dem 1. Januar 2026 sind kapitalmarktorientierte KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen) berichtspflichtig, ebenso kleinere Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.

Betroffen sind auch Lohnpacker und Lieferanten der berichtspflichtigen Unternehmen: Sie müssen belastbare Daten beispielsweise zu Recyclingfähigkeit bereitstellen.

Da die Berichte im ESEF-Format (European Single Electronic Format) bereitgestellt werden müssen, muss frühzeitig die Datenstruktur und IT aufgebaut werden.

Der Vorteil der CSRD für Ihr Unternehmen: Das Datenmanagement zeigt Ihnen, wo Sie Rohstoffe und damit erhebliche Kosten einsparen.

EmpCo (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen); UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb); GCD (Green Claims Directive)

Teilweise sind die Richtlinien bereits in Kraft getreten; die nationale Umsetzung der EmpCo steht 2026 an: Sie sollen Greenwashing vermeiden und den Verbraucher in der Kaufentscheidung stärken. Bezeichnungen wie „öko“ sind nur mit der entsprechenden Begründung erlaubt; „klimaneutral“ ist untersagt. Wie man in der aktuellen Rechtsprechung sieht, wird der Geist der Gesetzgebung bereits jetzt sukzessive angewandt.

ESPR (Ökodesign-Verordnung) und DPP (Digitaler Produktpass)

Im Rahmen der bereits geltenden ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) wird der Digitale Produktpass entwickelt. Er soll Informationen zu Reparierbarkeit, Wiederaufarbeitung und Recycling des Produkts bereitstellen und so dessen ökologischen Impakt mindern. Bereits ab diesem Jahr ist eine Pilotphase für bestimmte Produktgruppen geplant, und ab 2026 wird die Produktpalette ausgeweitet. Es ist also essenziell, bereits jetzt am Aufbau eines Datenmanagements für Verpackungen zu arbeiten, das gleichzeitig den Vorgaben der oben genannten CSRD genügt.

PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Am 16. Dezember 2024 wurde die PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und soll Anfang 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie reformiert die Richtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen 27 Mitgliedstaaten der EU.

Unter anderem werden bestimmte Anforderungen an das Design und verwendete Materialien der Verpackungen gestellt, um den Materialaufwand zu mindern und die Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Die ersten Regelungen der PPWR gelten ab dem Jahr 2025 mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff nicht mehr verwendet werden. Daher ist es essenziell, bereits jetzt das Redesign der Verpackungen zu planen.

Der Vorteil: Rohstoffarme Verpackungen bedeuten weniger Kosten für Ihr Unternehmen.

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: Lieferkettengesetz)

Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung und staatliche Schutzpflicht für die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten, beispielsweise Lohngerechtigkeit und Schutz vor Kinderarbeit. Seit Januar 2025 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

CO2-Steuer

In 2025 steigt die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro die Tonne, dies erhöht die Kosten von Brenn- und Kraftstoffen. Ein Grund mehr, über unsere Umweltbewertung Prozesse und Logistik zu optimieren.

Verbot von BPA (Bisphenol A)

Ab 2025 gilt ein Verbot für BPA in Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt. Bestimmte Konserven, Flaschen und Dosen sowie Plastikverpackungen dürfen nach Ablauf einer Übergangsfrist von 18 Monaten nicht mehr verwendet werden. Es müssen zeitnah Alternativen entwickelt werden. Greifen Sie dafür auf unsere Expertise zurück.

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