(openPR) Grundflächenzahl, Bauordnung, Nachbarschaftsrecht und mehr: Während der eigene Garten kreative Freiräume zulässt, muss man immer im Rahmen des Erlaubten handeln. So einschränkend die Vielzahl an Gesetzen manchmal wirken kann, haben sie eine legitime Berechtigung. In dem Sinne, dass sie Ordnung und Allgemeinwohl über persönliche Wünsche stellen. Auch dann, wenn man beispielsweise einen Baum fällen lassen möchte, um Platz für eine neue Laube zu schaffen.
Egal, wo ein Baum steht, leistet er immer einen ökologischen Beitrag. Dieser ist gerade bei alten Bäumen nur schwer zu ersetzen. Ein Grund, weshalb bestimmte Bäume rechtlichen Schutz genießen – auch auf privaten Grundstücken. Vor der Durchführung von Baumfällarbeiten ist daher immer zu prüfen, ob der jeweilige Baum durch die Baumschutzverordnung von Berlin geschützt ist. Um die richtigen Weichen zu stellen, stehen die Fachkräfte der Baumpflege Kasper ihren Kunden mir Rat und Tat zur Seite.
Sicherheit geht bei einer Baumfällung immer vor
Das Gärtnern ist eines der beliebtesten Hobbies der Deutschen. Das ist auch gut so, schließlich vereint man körperliche Tätigkeit mit einem Aufenthalt an der frischen Luft. Während es immer viel zu tun gibt, bleibt es wichtig, seine Grenzen zu kennen. Und das sowohl was das fachliche und handwerkliche Wissen, aber insbesondere rechtliche und sicherheitsbedingte Aspekte betrifft.
Radikale Maßnahmen wie eine Baumfällung haben ein enormes Gefahrenpotenzial. Dieses ist umso größer, je höher der Baum in den Himmel ragt. Während man sich selbst schwer verletzen kann, kann auch das Umfeld durch unkontrolliertes Vorgehen zu Schaden kommen.
Deshalb ist es schon aus Gründen der Unversehrtheit ratsam, geplante Baumfällarbeiten von erfahrenen Spezialisten durchführen zu lassen. Die Baumpflege Kasper setzt zuerst mit einer Beratung ihrer Kunden in Berlin und Umgebung an. Dabei werden persönliche Wünsche mit den rechtlichen Voraussetzungen im Baumschutz abgeglichen. Sollte eine Fällgenehmigung notwendig sein, wird sie von den Fachkräften eingeholt, bevor es an die eigentliche Umsetzung geht. Neben maschinellen Zugangslösungen wird bei beengten Platzverhältnissen die Seilklettertechnik angewandt. Diese ermöglicht es, den Baum auch in kleinen Gärten sicher abzutragen. Während der anfallende Schnitt abschließend entsorgt wird, werden auch behördlich verordnete Ersatzpflanzungen aus einer Hand übernommen.
Bäume, die in der Hauptstadt unter Schutz stehen
Ob man einen Baum fällen lassen darf oder nicht, kann man nicht ohne weiteres sagen. Unter den Obstbäumen stehen nur die Türkische Baumhasel und Walnuss unter Baumschutz. Hinzu kommen Waldkiefern sowie alle Laubbäume. Dabei muss der jeweilige Baum mindestens einen Stammumfang von 80 cm in einer Messhöhe von 130 cm erreichen. Erfüllt er diese Kriterien, ist er vor Baumfällarbeiten durch die Berliner Baumschutzverordnung geschützt – aber nicht ausnahmslos.
Sei es aufgrund mangelhafter Verkehrssicherheit, unzumutbarer Störung oder Beschränkung der zulässigen Grundstücksnutzung: Baumeigentümer müssen im Fällantrag triftige Gründe anführen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Sofern er tatsächlich keine hinderlichen Auswirkungen hat, sei es auf ein Vorhaben oder sein Umfeld, ist es immer eine Überlegung wert, den Baum einfach stehen zu lassen. Jeder erhaltene Baum ist ein Zugewinn für das Klima, die Tierwelt und letztlich auch die Stadtbewohner.
Bäume zu pflegen und intakt zu halten ist eine Aufgabe für einen Profi. Ob nun Ausästung, Baumschnitt, Baumfällung oder Sturmschadenbeseitigung - Sie finden mit der Baumpflege Kasper den richtigen Fachmann für Ihre Bäume. Das Berliner Unternehmen kann einen stetig wachsenden und sehr zufriedenen Kundenstamm vorweisen.














