openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Testierfähigkeit bei gemeinschaftlichem Testament

28.10.202410:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Testierfähigkeit bei gemeinschaftlichem Testament

(openPR) Gemeinschaftliches Testament bei Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksam

Ehepartner verfassen gerne ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich darin gegenseitig zu Alleinerben ein, um sich so vor den Ansprüchen anderer möglicher Erben abzusichern. Ist einer der Ehepartner beim Erstellen des Testaments nicht mehr testierfähig, kann dadurch das gesamte gemeinschaftliche Testament unwirksam werden. Das hat das OLG Celle mit Beschluss vom 14. März 2024 deutlich gemacht (Az.: 6 W 106/23). Das Oberlandesgericht stellte aber auch klar, dass ein gemeinschaftliches Testament durch die Testierunfähigkeit eines Ehepartners nicht zwingend unwirksam sein muss.

Ist ein Testierender aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, liegt gemäß § 2229 Abs. 4 BGB Testierunfähigkeit vor. Das kann bei schweren psychischen Erkrankungen oder Demenzerkrankungen der Fall sein. Das sollten Ehepaare bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments bedenken, damit die letztwilligen Verfügungen nicht unwirksam sind, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Erbrecht berät.

Ehepaar setzt sich wechselseitig als Alleinerbe ein

Auch in dem Fall vor dem OLG Celle ging es um die Frage, ob beide Ehegatten bei der Erstellung des Testaments testierfähig waren. Die Eheleute hatten 1993 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie verfügten, dass ihr Sohn ihr Hausgrundstück und das daneben liegende Bau- und Waldgebiet erben sollte. Die Tochter sollte das Barvermögen erhalten.

Im Jahr 2018 vernichtete das Ehepaar das Testament und erstellte ein neues gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig als Alleinerben einsetzten. In einem Nachtrag setzten sich die Eheleute dann wechselseitig als von allen Beschränkungen befreite Vorerben und ihre Tochter als Nacherbin und alleinige Schlusserbin an.

Alle Schriftstücke hatte die Ehefrau handschriftlich verfasst und unterschrieben. Der Ehemann hat seine Unterschrift hinzugefügt. Die Ehefrau lebte zum Zeitpunkt der Testamentserstellung aufgrund einer Demenzerkrankung bereits in einem Pflegeheim. Nach dem Tod ihres Ehemanns beantragte sie 2020 den Erbschein als alleinige Vorerbin.

Testierunfähig wegen Demenz

Dagegen wandte sich jedoch ihr Sohn. Er führte an, dass beide Elternteile zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht mehr testierfähig gewesen seien. Das Nachlassgericht holte daher ein Gutachten zur Testierfähigkeit der Ehefrau ein. Dabei kamen die Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass sie aufgrund ihrer Demenzerkrankung bei der Erstellung des Testaments und des Nachtrags testierunfähig gewesen sei. Da aber der Ehemann testierfähig war, wollte das Gericht das gemeinschaftliche Testament in ein Einzeltestament des Ehemannes und Erblassers umdeuten.

Dagegen wehrte sich der Sohn und hatte am OLG Celle Erfolg. Da die Ehefrau testierunfähig war, liege kein wirksames gemeinschaftliches Testament vor, entschied das Oberlandesgericht. Zur Begründung führte es aus, dass ein gemeinschaftliches Testament vom Willen beider Eheleute getragen sei. Wenn einer der Eheleute testierunfähig ist, könne kein wirksames gemeinschaftliches Testament zu Stande kommen. Dies sei vergleichbar damit, dass das gemeinschaftliche Testament nur von einem Ehegatten unterzeichnet wurde.

Keine Umdeutung in Einzeltestament

Ebenso komme in dem vorliegenden Fall die Umdeutung des unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein wirksames Einzeltestament des testierfähigen Ehemanns nicht in Betracht. Dies scheitere schon daran, dass der Ehemann das Testament nicht selbst handschriftlich verfasst, sondern nur unterschrieben habe. Bei einer Umdeutung in ein Einzeltestament müssten auch die formalen Anforderungen an ein Testament erfüllt sein. Der Ehemann hätte es demnach selbst handschriftlich verfassen oder notariell erstellen lassen müssen. Die Unterschrift unter einen von seiner Ehefrau verfassten Text reiche nicht aus, so das OLG.

Anders wäre es, wenn beide Eheleute ihre Verfügungen selbst handschriftlich erstellt und unterschrieben hätten. Dann wären beide Verfügungen formwirksam, machte das OLG Celle deutlich. Die bloße Unterschrift könne hingegen nicht als eigenes Testament angesehen werden. Daher sei das Testament unwirksam, entschied das Gericht.

Andere Wege suchen

Die Entscheidung zeigt, dass bei einer drohenden Testierunfähigkeit ein gemeinschaftliches Ehegattentestament nicht unbedingt des beste Weg ist, um letztwillige Verfügungen rechtssicher zu treffen. Dann sollte nach geeigneteren Wegen gesucht werden.

MTR Legal Rechtsanwälte berät in Fragen rund um das Testament und weiteren Themen des Erbrechts.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1270620
 449

Pressebericht „Testierfähigkeit bei gemeinschaftlichem Testament“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: UBS (D) Euroinvest Immobilien in der Krise: Was betroffene Anleger jetzt beachten solltenBild: UBS (D) Euroinvest Immobilien in der Krise: Was betroffene Anleger jetzt beachten sollten
UBS (D) Euroinvest Immobilien in der Krise: Was betroffene Anleger jetzt beachten sollten
Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien befindet sich in einer angespannten Situation. Für Anleger ist vor allem relevant, dass die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ausgesetzt wurde. Damit ist der Zugriff auf investiertes Kapital über die Fondsgesellschaft derzeit nicht wie gewohnt möglich. Für viele Anleger ist das ein erheblicher Einschnitt, insbesondere wenn die Beteiligung als stabiler oder gut planbarer Baustein der Vermögensanlage verstanden wurde. Gerade in dieser Lage sollten betroffene Investoren nicht nur die wir…
Bild: EmpCo-Richtlinie schützt Verbraucher vor GreenwashingBild: EmpCo-Richtlinie schützt Verbraucher vor Greenwashing
EmpCo-Richtlinie schützt Verbraucher vor Greenwashing
Strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Mit der sog. EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt unternommen, um Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Die Richtlinie ist Teil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und verfolgt das Ziel, nachhaltigen Konsum zu fördern und zugleich Greenwashing einzudämmen. Unternehmen, insbesondere aus dem Handel, der Lebensmittelbranche und dem Konsumgütersektor müssen daher die str…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der TestierfähigkeitBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Testierfähigkeit
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Testierfähigkeit
In Erbstreitigkeiten geht es häufig um die Frage, ob der Erblasser testierfähig war. Testierfähigkeit ist eine Voraussetzung für ein wirksam errichtetes Testament. Durch die Errichtung eines Testaments hat der Erblasser die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und seinen Nachlass unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen nach seinem …
Bild: Gutachten bestätigt Echtheit eines TestamentsBild: Gutachten bestätigt Echtheit eines Testaments
Gutachten bestätigt Echtheit eines Testaments
OLG München zu Echtheit und Testierfähigkeit – Beschluss vom 12.08.2024, Az. 33 Wx 294/23 e Gerade bei einem handschriftlichen Testament kann es zum Streit über die Echtheit des Dokuments und die Testierfähigkeit des Erblassers kommen. Das OLG München stellte mit Beschluss vom 12. August 2024 klar, dass in der Regel ein Sachverständigengutachten notwendig …
Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit
Tödliche Erkrankung im Endstadium begründet keine Testierunfähigkeit
… ein, weil sie das Testament wegen Testierunfähigkeit des Erblassers für unwirksam hielten. Das OLG Bamberg folgte dieser Ansicht ebenso wie die Vorinstanz nicht. Für die Testierfähigkeit sei das Wissen des Verfügenden über die Vornahme einer Testamentserrichtung und über den genauen Inhalt entscheidend. Der Testierende müsse fähig sein, die Auswirkungen …
Bild: Keine Testierunfähigkeit wegen DepressionenBild: Keine Testierunfähigkeit wegen Depressionen
Keine Testierunfähigkeit wegen Depressionen
… automatisch zu Testierunfähigkeit. Das machte das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 19. März 2024 deutlich (Az.: 3 W 28/24).Schwere psychische Erkrankungen können dazu führen, dass die Testierfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Testierunfähigkeit liegt gemäß § 2229 Abs. 4 BGB vor, wenn der Testierende aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage ist, die …
Bild: OLG München zur Wirksamkeit eines NottestamentsBild: OLG München zur Wirksamkeit eines Nottestaments
OLG München zur Wirksamkeit eines Nottestaments
… könnte, dass weder Notar noch Bürgermeister rechtzeitig eintreffen würden. Bei einem Nottestament kann es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen, da beispielsweise die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt wird. Das Oberlandesgericht München stellte mit Beschluss vom 12. Mai 2015 fest, dass ein Nottestament auch dann wirksam errichtet ist, …
Bild: Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam - MTR LegalBild: Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam - MTR Legal
Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam - MTR Legal
… kann ein Testament erstellen und die Erben bestimmen. Eine der Voraussetzungen für ein wirksames Testament ist, dass der Erblasser testierfähig ist. Dabei ist Testierfähigkeit von Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die im Erbrecht berät.Volljährige sind in der Regel voll geschäftsfähig, sofern keine …
Demenzerkrankung des Erblassers kann zu Nichtigkeit des Testaments führen
Demenzerkrankung des Erblassers kann zu Nichtigkeit des Testaments führen
… Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Mit der Frage der Testierfähigkeit von Personen mit Erkrankungen die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben, musste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen (Az.: 31 …
Bild: OLG Karlsruhe zum Widerruf eines Berliner Testaments bei TestierunfähigkeitBild: OLG Karlsruhe zum Widerruf eines Berliner Testaments bei Testierunfähigkeit
OLG Karlsruhe zum Widerruf eines Berliner Testaments bei Testierunfähigkeit
… die komplexen Regeln des Erbrechts zu beachten. Neben Formmängeln und Irrtümern geht es beim Kampf um das Erbe immer häufiger um die Testierfähigkeit. Gerade bei Erblassern mit Demenzerkrankungen wie Alzheimer streiten die Angehörigen dann darum, ob im Zeitpunkt der Testamentserrichtung Testierfähigkeit gegeben ist. Mehr Informationen: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/testament-anfechten-irrtum-testierunfaehigkeit.html
Bild: Testierfähig trotz DemenzBild: Testierfähig trotz Demenz
Testierfähig trotz Demenz
Urteil des LG Frankenthal zur Testierfähigkeit bei Demenz – Az. 8 O 97/24 Die Lebenserwartung der Menschen steigt. Diese Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten, denn auch immer mehr Menschen erkranken an Demenz. Eine Demenzerkrankung ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Testierunfähigkeit. Das machte das Landgericht Frankenthal mit noch nicht …
Bild: Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer WahnvorstellungenBild: Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen
Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen
Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen Die Testierfähigkeit des Erblassers ist Voraussetzung für ein wirksames Testament. Chronische Wahnvorstellungen können zur Testierunfähigkeit führen, wie ein Beschluss des OLG Frankfurt zeigt. Grundsätzlich gilt eine volljährige Person als testierfähig. Voraussetzung ist …
Sie lesen gerade: Testierfähigkeit bei gemeinschaftlichem Testament