(openPR) Vor drei Monaten ist für Hunderttausende Urlauber der gebuchte Urlaub geplatzt: FTI, der drittgrößte deutsche Reisekonzern, meldete Insolvenz an. Die meisten FTI-Kunden warten immer noch auf Entschädigung. Nun ist das Insolvenzverfahren durch das AG München am 02.09.2024 eröffnet worden. Gläubiger können ihre Forderungen ab sofort im Insolvenzverfahren mit Hilfe von McJustice (www.mcjustice.de) anmelden.
Der Insolvenzverwalter beider Gesellschaften, Rechtsanwalt Axel Bierbach geht von 350.000 Gläubigern im In-und Ausland aus.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben bereits 700 Mitarbeiter ihre Kündigung erhalten. Zahlreiche Arbeitsplätze konnten durch Verkäufe gesichert werden.
Derzeit haben FTI Touristik und die Tochter BigXtra Schulden von mehr als einer Milliarde Euro bei ihren Gläubigern. Der Großteil sind Pauschalreisende, etwa 2000 bis 3000 Hotels sowie Reisevermittler.
Eine Forderungsanmeldung kann sich aber trotzdem lohnen, da zumindest mit einer gewissen Quote zu rechnen ist.
Während die Kunden mit Pauschalreisen zumindest einen Teil durch den Sicherungsfonds erstattet erhalten, müssen Individualreisende ihren gesamten Schaden selbst per Forderungsanmeldung geltend machen.
Bei den Pauschalreisen muss nur die Differenz zwischen der Auszahlung aus dem Sicherungsfonds und dem tatsächlichen Schaden zur Tabelle angemeldet werden.
Aber in jedem Fall sind die Kosten für eine Forderungsanmeldung am Ende entscheidend, wie viel dem einzelnen Gläubiger übrig bleibt. An dieser Stelle kann das neue Portal McJustice helfen. Die Kosten sind Pauschal mit 149,00 Euro gering und vom Streitwert (Schaden des Kunden) unabhängig. Darüber hinaus erhält der Gläubiger von FTI Touristik oder BigXtra Touristik seine jeweilige Quote direkt auf sein eigenes Bankkonto.
Durch den Einsatz von McJustice kann daher im Falle der Insolvenz von FTI oder BigXtra Touristik der Schaden weiter minimiert werden.
Mehr erfahren interessierte Gläubiger unter www.mcjustice.de . Auf der Seite finden die Gläubiger auch alle notwendigen Daten aus der Insolvenz, welche für die Anmeldung erforderlich sind.