(openPR) Damit sich Bäume von ihren Schnittwunden erholen können, werden erhaltende Maßnahmen wie der Pflegeschnitt während der Vegetationsperiode durchgeführt. Diese liegt, je nach Baumart, generell zwischen dem Frühjahr und Spätsommer. Handelt es sich um radikale Rückschnitte oder sogar eine Baumfällung, gehen die qualifizierten Fachkräfte der Industrie Kletterer Hamburg ab nächstem Monat wieder vermehrt ans Werk. Der Hintergrund liegt im Bundesnaturschutzgesetz, kurz BnatSchG.
Um Tiere während der Brut- und Setzzeit nicht zu stören, darf man einen Baum nur zwischen dem 01. Oktober und dem 28. / 29. Februar fällen lassen. Daher rührt auch der Begriff der Fällsaison. Wichtig ist, dass weitere Richtlinien wie die örtliche Baumschutzverordnung gelten. Gleichzeitig kommt es auf fachliche und handwerkliche Expertise an, welche die Weichen für eine sichere Durchführung stellen.
SKT-zertifizierte Baumkletterer tragen Bäume kontrolliert ab
Trotz der zeitlichen Erlaubnis sollte immer die Gefahr beachtet werden, die mit Fällarbeiten einhergeht. Ein stürzender Baum kann große Schäden anrichten und Unfälle verursachen. Die korrekte Durchführung jeglicher Eingriffe beruht einerseits auf Erfahrung, andererseits auf wissenschaftlichem Know-how. Hier dient die ZTV-Baumpflege als richtungsweisendes Standardwerk. Während sie den ausführenden Fachkräften einen detaillierten Maßnahmenkatalog zuträgt, können sich die Auftraggeber sicher sein, dass die Arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik realisiert werden.
Als weitere Anforderungsebene kommt die eigentliche Verrichtung mit entsprechender Zugangstechnik hinzu. Um eine kontrollierte Baumfällung an jedem Standort durchführen zu können, wenden die Baumkletterer der Industrie Kletterer Hamburg die Seilklettertechnik an. Selbst unter erschwerten Verhältnissen können die SKT-zertifizierten Mitarbeiter jeden Baum sicher besteigen. In Kombination mit der Rigging-Technik, mit der abgetrennte Baumteile langsam zu Boden gelassen werden, bleibt das Umfeld verschont.
Vorschriften auch während der erlaubten Fällzeit einhalten
Selbst dann, wenn der Fällzeitraum ab dem kommenden Oktober wieder beginnt, müssen die geltenden Gesetze eingehalten werden. Insbesondere, wenn man einen Baum fällen lassen möchte, der auch im Herbst und Winter unter besonderem Schutz steht. In diesem Zusammenhang sieht die Baumschutzverordnung von Hamburg vor, dass die Umsetzung einer Baumfällung mit einer Antragsstellung bei den Behörden verbunden sein muss.
Um eine Ausnahmegenehmigung bei geschützten Bäumen zu erhalten, muss ein dringender Grund vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine nicht wiederherstellbare Stand- und Bruchsicherheit handeln, welche die Verkehrssicherheit am Standort gefährdet. Eine solche Ausnahme ist oftmals mit einer Ausgleichszahlung oder Ersatzpflanzung verbunden. Eine akute Notbaumfällung, die sofort erfolgen muss, wird mit einer entsprechenden Dokumentation nachträglich beim zuständigen Amt angezeigt.
Damit die geplanten Fällarbeiten rechtmäßig durchgeführt werden, bietet der Fachbetrieb seine Unterstützung bei der vorausgehenden Antragsstellung. Für Gewissheit in allen Belangen – seien sie handwerklich, fachlich oder gesetzlich.

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