(openPR) VdW Südwest sieht in neuen Netzzugangsverfügungen ein klares Signal der Wettbewerbshüter für mehr Wettbewerb
„Wir bewerten die jüngsten Entscheidungen der Bundesnetzagentur als klare Rückendeckung für unsere Kritik an den Kabelanbietern“, sagte heute in Frankfurt Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher des VdW südwest. „Wir haben bereits seit dem Beginn der Preissteigerungen wiederholt darauf hingewiesen, dass die aktuellen Preiserhöhungen eine Folge der Marktmacht der Kabelanbieter sind. Die jetzige Entscheidung der Bundesnetzagentur gibt uns Recht“, so Ridinger.
Vor wenigen Tagen hat die Bundesnetzagentur mehrere Verfügungen veröffentlicht, die ebenfalls eine erhebliche Marktmacht der Kabelanbieter der so genannten Netzebene 3 feststellen. Die Bundesnetzagentur hat den Kabelanbietern deshalb mehrere Auflagen zu ihrem Marktverhalten erteilt. Danach müssen diese den Zugang zu ihren Netzen zu transparenten Preisen gewährleisten, die einer nachträglichen Preiskontrolle unterzogen werden.
„Uns wäre zwar eine VorabKontrolle der Preise lieber gewesen, aber die Bundesnetzagentur bestätigt die Trennung der Straßennetze und der Netze zum Endkunden, also der letzten Meile. Damit hat die Bun-desnetzagentur ein wichtiges Strukturmerkmal der deutschen Kabelnetze, nämlich die Trennung in eine Netzebene 3 (Straße) und eine Netzebene 4 (Privatgrundstück) und damit ein wichtiges Wettbewerbsele-ment im deutschen Kabelmarkt bestätigt, das den Kabelfirmen seit langem ein Dorn im Auge ist und das sie gerne beseitigt haben wollen.
Die Trennung der Netzebenen erleichtert den Wohnungsunternehmen als Nachfrager künftig besser, zugunsten ihrer Mieter den Anbieterwettbewerb zu nutzen und möglichst preisgünstige Einspeiseverträge für Fernsehen oder auch Kombipakete auszuhandeln. „Dies ist ein klares Signal für Wettbewerb“, sagte Ridinger.
In den vergangenen Monaten hat der VdW Südwest wiederholt scharfe Kritik an Preiserhöhungen des Kabelanbieters iesy geübt, die bis zu 42 Prozent betrugen. Der VdW Südwest hatte unter anderem kritisiert, dass die Kabelanbieter ihre Marktmacht missbrauchten. In der Folge war es zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem VdW Südwest und Kabel Deutschland gekommen, in deren Zusammenhang der VdW Südwest Kabel Deutschland vorwarf, die Meinungsäußerungsfreiheit des Verbandes beschneiden zu wollen.










