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Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung

Bild: Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung

(openPR) Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Zwangsvollstreckung ändern sich grundlegend. Die bislang noch gültigen Formulare dürfen nur noch bis zum 31. August 2024 verwendet werden. Vor diesem Hintergrund wird ein praxisorientiertes Seminar zum Thema „Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung“ veranstaltet, das sich insbesondere an Fachkräfte aus dem Kredit- und Risikomanagement richtet.

Seminarziel:

Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden umfassend auf die neuen gesetzlichen Vorgaben und Formulare vorzubereiten. In einem intensiven Workshop werden die neuen Formulare Schritt für Schritt und Kästchen für Kästchen vorgestellt. Dabei steht der effiziente Zugriff auf die Forderungen des Gläubigers im Vordergrund. Gleichzeitig wird praxisnah erläutert, wie die zugrunde liegenden Neuerungen der Zivilprozessordnung (ZPO) den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners beeinflussen. Die Veranstaltung bietet somit ein umfassendes „All-Inclusive-Update“ für alle, die in diesem Bereich tätig sind.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich insbesondere an:

  • Gewerbe- und Firmenkundenberater
  • Kredit(-sachbearbeitung), Marktfolge Aktiv
  • Kreditmanagement
  • Kreditüberwachung und Risikomanagement
  • Mitarbeitende im Bereich Sanierung und Intensivbetreuung
  • (Kredit-)Revision
  • Interessierte Fach- und Grundsatzbereiche sowie Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Vorstandsmitglieder und externe Prüfer*innen
  • Bankdienstleister

Seminarprogramm:

Das Seminar bietet eine detaillierte Einführung in die Neuerungen, die ab September 2024 verbindlich gelten. Dazu gehören:

  • Neu: Zwangsvollstreckungsformularverordnung mit 8 Formularen: Übersicht über die neuen Formulare und deren Anwendungsbereiche.
  • Neu: Modularer Aufbau der Formulare – wir „basteln“ uns Anträge: Anleitung zur individuellen Zusammenstellung von Anträgen anhand der modularen Formulare.
  • Neu: Das Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag mit der dazugehörigen Forderungsaufstellung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur effizienten Ausfüllung.
  • Neu: Einheitliches Formular für die Forderungspfändung: Inklusive der besonderen Anforderungen bei Forderungen aus unerlaubter Handlung.
  • Neu: Antrag und Beschlussentwurf zur Durchsuchung für einen Nacht-, Sonn- und Feiertagsbeschluss: Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
  • Pfändungsbeschluss getrennt vom Überweisungsbeschluss – in welchen Fällen? Rechtliche Hintergründe und praktische Anwendungsfälle.
  • Notwendige Anträge zur Zustellung: Wie Sie sicherstellen, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden.
  • Möglichkeiten der verschärften Pfändung bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung: Schutzmaßnahmen und rechtliche Instrumente.
  • Überweisung zur Einziehung oder „an Zahlung statt“ – Unterschied? Erläuterungen und Anwendungsfälle.
  • Mögliche weitere Anordnungen erkennen und beantragen: Tipps und Tricks zur Identifikation und Nutzung zusätzlicher rechtlicher Möglichkeiten.
  • Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Formulare und die elektronische Einreichung der Aufträge: Praktische Hinweise zur digitalen Umsetzung und Anpassung an individuelle Bedürfnisse.

Das Seminar „Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung“ bietet den Teilnehmenden nicht nur eine umfassende Einführung in die neuen rechtlichen Vorgaben, sondern auch eine praxisnahe Anleitung zur Anwendung der neuen Formulare. Durch die tiefgehende Auseinandersetzung mit den Neuerungen der ZPO und den damit verbundenen Möglichkeiten, den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners effizienter zu gestalten, sind die Teilnehmenden bestens für die kommenden Herausforderungen gerüstet.

Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden sie hier auf der Website.

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