(openPR) Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom steht seit Jahren in der Kritik von Verbraucherschützern. Nicht nur die Deutsche Telekom ist gegen den Anbieter vorgegangen, gleich mehrere Unterlassungsklagen werden von Verbraucherzentralen gegen die 1N Telecom betrieben.
Das Unternehmen versendet dabei Angebotsschreiben zum Vertragswechsel, die Empfänger der Werbeschreiben irrtümlich als Schreiben der Deutschen Telekom – also mit „k“ – deuten. Versuchen sich die unfreiwilligen Kunden vom Vertrag zu lösen, so macht die 1N Telecom GmbH vermeintliche Schadenersatzansprüche geltend und verfolgt diese auch mit Inkassobüros und gerichtlichen Mahnbescheiden weiter.
Die Wuppertaler Kanzlei VINQO Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Betroffene der 1N Telecom und hat wochenlang zu den Hintergründen der 1N Telecom recherchiert, Presseanfragen versendet und sich auf die Spuren des Gründers der 1N Telecom, Philipp Hoffmann, begeben.
„Wir haben immer wieder Mandate gegen die 1N Telecom auf unseren Schreibtischen, aber unsere Recherche zum Anbieter und seinem Gründer hat uns dann doch überrascht“, so Tim Platner, Geschäftsführer von VINQO und COO von VINQO Rechtsanwälte. Nach den Recherchen zum Anbieter verbleibe ein „sehr fader Beigeschmack“, so Platner, denn das Geschäftsmodell an sich sei nicht illegal „Es sind vielmehr die vielen Details, die ein fragwürdiges Gesamtbild des Unternehmens zeichnen“, so Platner weiter.
Die Reportage inklusive Recherche an der Geschäftsadresse der 1N Telecom ist ab sofort kostenfrei unter diesem Link verfügbar: LINK.








