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AFIR macht Ladestationen teurer

15.01.202412:58 UhrEnergie & Umwelt
Bild: AFIR macht Ladestationen teurer

(openPR) Ab dem 13. April 2024 gelten für neu installierte öffentliche Ladepunkte für elektrische Fahrzeuge europaweit aufgrund der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) neue Vorgaben. Die wenigsten der aktuell auf dem Markt verfügbaren Ladestationen erfüllen diese neuen Bedingungen bereits. „Wer jetzt schnell handelt, der kann jede Menge Geld sparen“, ist sich Markus Häp, Geschäftsführer der Hymes Energy GmbH sicher. Denn für vor dem Stichtag installierte Ladestationen gilt Bestandsschutz.

Die neue europäische Regelung soll sicherstellen, dass künftig an jeder Ladesäule eine Ad-Hoc-Zahlung mit einem gängigen Zahlungsmittel möglich ist. Eigentlich war mit einer Neuregelung durch eine Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV) ab dem 1. Juli gerechnet worden, doch nun greifen bereits deutlich früher neue Regeln. Unterschieden wird dabei zwischen Ladesäulen mit mindestens 50 kW, die künftig mit Kartenleser und Pin-Eingabe-Möglichkeit ausgestattet sein müssen, sowie Ladesäulen mit geringeren Ladeleistungen, für die ein dynamischer QR-Code ausreichend ist. Doch für diesen ist ein Display nötig, da der QR-Code für jeden Zahlvorgang individuell erstellt werden muss. 

„Das verursacht deutlich steigende Kosten für Ladestationen“, ist Markus Häp überzeugt – ganz abgesehen davon, dass deren Hersteller erst einmal passende Produkte zur Verfügung stellen müssten. „Wer ohnehin Ladeinfrastruktur installieren möchte, sollte aus unserer Sicht nun rasch aktiv werden“, sagt er. Zum einen ließen sich damit noch Kosten einsparen, zum anderen zeitliche Verzögerungen vermeiden, bis passende Ladestationen überhaupt in ausreichend großer Zahl zur Verfügung stehen. 

Die bundesweit agierende Hymes Energy GmbH hat sich auf die Installation von Schnellladeinfrastruktur im gewerblichen Kontext spezialisiert und ist Mitglied im Bundesverband Beratung neue Mobilität e.V (BBNM). Dieser steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden, damit eine zuverlässige Beratung für die Installation von Ladeinfrastruktur auch mit Inkrafttreten der neuen AFIR-Vorgaben weiterhin gewährleistet ist.

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