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Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

13.11.202315:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

(openPR) Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes Risiko. Ein versierter Rechtsanwalt kann dies bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Unternehmen sind zunehmend Hackerangriffen ausgesetzt. Aufgrund dieser Gefahr sollten nicht nur die IT-Systeme vor Angriffen umfassend geschützt werden, sondern auch Vertriebsverträge oder Händlerverträge überprüft und im Hinblick auf das zunehmende Risiko von Cyber-Kriminalität angepasst werden, so MTR Legal Rechtsanwälte . Die Wirtschaftskanzlei stellt ihrer Mandantschaft einen im Handelsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite.

Die Vertragsgestaltung ist ein wesentliches Element im Handelsrecht. Hackerangriffe können enorme Schäden innerhalb des Unternehmens anrichten, die dazu führen können, dass vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden können. Ein im Handelsrecht kompetenter Rechtsanwalt kann prüfen, ob für solche Fälle Haftungsausschlüsse in Vertriebsverträgen, Händlerverträgen, Lizenzverträgen, etc. verankert werden können.

In vielen Vertriebsverträgen sind bereits Klauseln zur höheren Gewalt vereinbart. Nach Rechtsprechung des BGH ist unter höherer Gewalt „ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis“ zu verstehen. Bei Schadenersatzansprüchen im Handelsrecht ist entscheidend, ob das Unternehmen verantwortlich für die Unmöglichkeit der Leistungen ist und ob es sie durch geeignete Maßnahmen hätte verhindern können. Daher sollte  bei derartigen Schadenersatzforderungen ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Ob höhere Gewalt vorliegt, wird in vielen Fällen strittig sein. Um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann ein im Handelsrecht erfahrener Rechtsanwalt einen Haftungsausschluss für den Fall von Cyber-Angriffen vertraglich verankern. Dadurch kann sich das Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche absichern, wenn es vertraglich vereinbarte Leistungen aufgrund von Cyber-Kriminalität nicht erfüllen kann.

Um sich vor Cyber-Angriffen zu schützen, sollte natürlich die IT-Sicherheit im Unternehmen höchsten Ansprüche genügen. Darüber hinaus sollten auch wichtige Verträge mit Handelspartnern von einem in Handelsrecht erfahrenen Rechtsanwalt unter die Lupe genommen werden. Häufig ist in den vertraglichen Vereinbarungen die Gefahr von Cyber-Kriminalität noch nicht ausreichend berücksichtigt.

MTR Legal Rechtsanwälte berät bei der Vertragsgestaltung und weiteren Themen des Handelsrechts.

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