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Pflichtschulungen für Unternehmen

06.10.202214:26 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Pflichtschulungen für Unternehmen

(openPR) Haben Sie die Pflichtschulungen für Ihr Unternehmen im Blick?
Viele Schulungen sind erforderlich, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie wichtige Beispiele.



Ein Überblick für Ihr Unternehmen

Haben Sie die Pflichtschulungen für Ihr Unternehmen im Blick?
Viele Schulungen sind erforderlich, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie wichtige Schulungen für Ihre interne Planung.


Pflichtschulungen und Unterweisungen - Welche Schulungen sollten Sie regelmäßig einplanen

Der Arbeitgeber hat nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz und deren Gesundheitsschutz zu sorgen und sie daher in angemessener Weise darüber zu unterweisen. Unternehmen haben als Arbeitsgeber also ein Verpflichtung zur Organisation von Pflichtschulungen und Unterweisungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschieden Themengebieten um dies sicherstellen zu können und auch eigene Haftungsrisiken zu minimieren.


Anlässe für Unterweisungen und Schulungen

Diese Pflichtschulungen und Unterweisungen können von Unternehmen und Arbeitgebern zu verschiedenen Anlässen verlangt und angesetzt werden. Hierbei unterscheiden wir unter:
1. Erstunterweisungen: Onboarding, Einsatz neuer Arbeitsmittel
2. Regelmäßigen Auffrischungen und Wiederholungsunterweisungen
3. Situations- oder verhaltensbedingten Schulungen und Unterweisungen


Erstunterweisungen

Erstunterweisungen von Pflichtschulungen sind Unterweisungen, die beispielsweise im Rahmen eines Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens anfallen. Ebenso kann dies ein Wechsel der Abteilungen oder des Fachbereichs erforderlich machen, wenn sich das Arbeitsgebiet entsprechend verändert.


Regelmäßige Auffrischung- und Wiederholungsunterweisungen

Erstunterweisungen von Pflichtschulungen sind Unterweisungen, die beispielsweise im Rahmen eines Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens anfallen. Ebenso kann dies ein Wechsel der Abteilungen oder des Fachbereichs erforderlich machen, wenn sich das Arbeitsgebiet entsprechend verändert.


Situations- oder verhaltensbedingte Schulungen und Unterweisungen

Sollte es eine besondere Situation in Ihrem Unternehmen geben, die eine erneute oder aktualisierte Unterweisung und Schulung erfordert oder hat das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zweifel an Ihrer Kenntnis in entsprechenden Themen hinterlassen, so sollten Sie betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen und unterweisen lassen. Diese Pflichtschulungen nennen wir situations- oder verhaltensbedingte Schulungen und Unterweisungen.

Diese Situation kann beispielsweise ein anstehendes wichtiges Ereignis oder Produktionsstart sein, ebenso wie das aufgefallene negative Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - welche damit die Betriebssicherheit gefährden können.


Themen von Pflichtschulungen und Unterweisungen

Die Themen von Pflichtschulungen und Unterweisungen umfassen den Bereich der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sowie ihren Gesundheitsschutz. Darüber hinaus können durch moderne Arbeitsplätze und Themen wie die Digitalisierung weitere Erfordernisse entstehen, mit Blick auf den richtigen Umgang mit Daten und dem Thema IT-Sicherheit.

Themen können daher sein:

- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

- Datenschutz und IT-Datensicherheit am Arbeitsplatz

- Compliance und Arbeitsrecht

- Office 365 - die komplette Einführung in die Windows-Arbeitsumgebung

- das Kurspaket für KMU

- das Kurspaket "Start als Führungskraft" - von agiler Führungsstil bis Zeitmanagement


Organisation von Pflichtschulungen und Unterweisungen

Als Arbeitergeber ist die Organisation und Durchführung von Pflichtschulungen und Unterweisungen ein erheblicher Aufwand, der von der eigentlichen Kerntätigkeit ablenkt. Sie müssen Dozenten, Räumlichkeiten, Ablauf und Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicherstellen, ebenso bei Pflichtschulungen eine Dokumentation über die Teilnahme erstellen. Nicht umsonst bieten hier externe Dienstleister meist zu attraktiven Konditionen Unterstützung in der Durchführung an.


Individuelle Pflichtschulungen für Unternehmen

Es ist wichtig, dass die Schulungen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Organisation und Durchführung der Pflichtschulungen und Unterweisungen in Unternehmen, nicht jedoch wie dies durchgeführt zu werden hat. Daher bieten sich Arbeitgebern eine Reihe von Möglichkeiten, welche alle ihre spezifischen Vorteile haben. Die Formate wären:

-als Inhouse Schulung in Präsenz bei Ihnen vor Ort
-als Onlineschulung oder Webinar live und flexibel
-als E-Learning abrufbar durch Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wann und von wo Sie wollen

Dabei ist eine Dokumentation des Lernfortschritts und ein Abschlusstest zur Festigung des Wissens selbstredend mit inbegriffen.


Kontakt


Fazit
Pflichtschulungen und Unterweisungen in Unternehmen sind eine feste Größe, der sich Arbeitgeber zu stellen haben. Diese können sich je nach Tätigkeitsfeld in die verschiedensten Bereiche erstrecken und bieten Arbeiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungssicherheit in täglichen Arbeitsprozessen und senken das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber und die Unfallgefahr erheblich.

Gesetzlich sind die Pflichtschulungen und Unterweisungen für Unternehmen vorgeschrieben, ihr Format jedoch nicht. Alle Formate zur Durchführung bieten individuelle Vorteile - entscheiden Sie sich für das für Sie passende.


Ihr Bildungsinstitut Wirtschaft

Wünschen Sie eine individuelle Beratung, Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Pflichtschulungen und Unterweisungen oder möchten Sie ihre Mitarbeiter digital schulen lassen?

Wir unterstützen Sie gerne.

Unverbindliche Beratung
Telefonische Beratung 02871-239507-8
Oder via Mail


Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft GbR
Herr Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239507-8
web ..: http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : E-Mail


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