openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte

05.03.200716:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte: Anlageberater muss ungefragt auf fehlende Ver­äu­ßer­bar­keit eines geschlossenen Immobilienfonds hinweisen.

n einem noch nicht rechtskräftigen Versäumnisurteil vom 18.01.2007 hat der Bundesgerichtshof die Rech­te der Kapitalanleger des Grauen Kapitalmarktes gestärkt. Inhaltlich ging es um eine Kom­man­dit­be­tei­li­gung an einem geschlossenen Immobilienfonds, auf deren eingeschränkte Veräußerbarkeit der Berater nicht hingewiesen hatte.



Der Anleger in dem zu entschiedenen Falle hatte die Kommanditbeteiligung zur Altersvorsorge er­wer­ben wollen und hatte sich deswegen von dem Beklagten als Anlageberater beraten lassen. Schlie?lich stellte sich heraus, dass der erworbene Immobilienfonds eine langfristige Kapitalanlage dar­stellt und nicht vorzeitig beendet oder veräußert werden kann. In der Entscheidung vom 18.01.2007 III ZR 44/06 klärt der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang eine seit längerem schweh­len­de Frage zu den Inhalten eines Beratungsvertrages bei derartigen Kom­man­dit­be­tei­li­gun­gen. Es geht hier insbesondere um die Frage, ob die nur eingeschränkte Möglichkeit, "gebrauchte" Kom­man­di­tan­tei­le an geschlossenen Immobilienfonds weiter zu verkaufen, eine auf­klä­rungs­be­dürf­ti­ge Eigenschaft der Kommanditbeteiligung ist. Hier entscheidet der BGH zugunsten des Anlegers, dass der Kapitalanlageberater grundsätzlich darauf hinzuweisen hat, dass die Veräußerung eines sol­chen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist. Die prak­tisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu an­ge­mes­se­nen Konditionen verkaufen zu können, ist demnach ein Umstand, der für den durch­schnitt­li­chen Anleger für seine Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung ist und demgemäß auf­klä­rungs­be­dürf­tig durch den Kapitalanlagenberater. Diese Aufklärung ist auch verpflichtend, wenn der An­le­ger den Berater nicht gezielt hiernach fragt. Sie kann nur dann entfallen, wenn unter Be­rück­sich­ti­gung aller Umstände des Einzelfalles die Weiterveräußerung für den Anleger erkennbar ohne Be­lang ist. Für diesen Ausnahmefall reicht es nicht aus, wenn der Fondsanteil für die Altersvorsorge er­wor­ben wurde. Auch kann eine Aufklärungspflicht entfallen, wenn eine entsprechende Belehrung in dem Prospekt enthalten ist und der Berater davon ausgehen darf, dass der Kunde vor Ver­trags­schluss diesen Prospekt gelesen und verstanden hat und gegebenenfalls von sich aus Nachfragen stellt.

Auch wenn der BGH offensichtlich nicht ein KO-Kriterium hier zu Lasten sämtlicher geschlossener Im­mo­bi­li­en­fonds installieren wollte und einige Hintertürchen offen lässt, wird dieses Urteil erhebliche Re­le­vanz entfalten. Aus der anwaltlichen Praxis ist bekannt, dass so gut wie kein Ka­pi­ta­lan­la­gen­be­ra­ter ungefragt auf die fehlende Veräußerbarkeit eines geschlossenen KG-Anteils hingewiesen hat. Eben­so bekannt ist, dass die Emissionsprospekte im Regelfall frühestens unmittelbar nach Un­ter­zeich­nung der jeweiligen Beitrittsanträge überreicht werden, in einigen Fällen sogar erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Post hinterher geschickt werden. In einem solchen Falle wird es darauf an­kom­men, darzulegen, ob andere Umstände dafür sprechen können, dass die Weiterveräußerung für den Anleger erkennbar ohne Belang war.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 123311
 118

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Dr. Thomas Schulte

Perfekter Mord als Hausaufgabe
Perfekter Mord als Hausaufgabe
Seltsame Lehrmethoden in Neuseeland In der Schule soll man für das Leben lernen. In Neuseeland scheint man diesen Grundsatz etwas anders zu interpretieren. Nach Protesten von Eltern musste sich eine Schule in Neuseelands Hauptstadt Wellington für eine durchaus pädagogisch ernst gemeinte Hausaufgabe eines Lehrers entschuldigen. Dieser hatte versucht, seine Schüler für eine Kurzgeschichte des Krimiautors Roald Dahl zu interessieren, in der eine Ehefrau ihren Mann mit einer gefrorenen Lammkeule erschlägt und diese dann dem ermittelnden Kommis…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Finanzplaner Forum und CIFA gehen Partnerschaft einBild: Finanzplaner Forum und CIFA gehen Partnerschaft ein
Finanzplaner Forum und CIFA gehen Partnerschaft ein
… jetzt Partner. „Als Netzwerk der deutschsprachigen Finanzplaner und -berater sehen wir in der Partnerschaft mit CIFA eine gute Möglichkeit, die Charta für Anlegerrechte auch im deutschsprachigen Raum in das Bewusstsein der Betroffenen zu bringen.“, so Prof. (FH) Mag. Otto Lucius, Präsident der österreichischen Zertifizierungsorganisation Österreichischer …
Ab 01.04.2008 - die Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V. mit neuer Geschäftsführerin
Ab 01.04.2008 - die Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V. mit neuer Geschäftsführerin
… unseriöse und betrügerische Methoden und Kapitalanlagen aufmerksam zu machen. Auf (rechts-)politischer Ebene setzt sich die Schutzvereinigung insbesondere auch für eine Verbesserung der Anlegerrechte ein. Der Verein bietet Geschädigten u. a. die Möglichkeit, sich zu Interessengemeinschaften zusammenzuschließen. Die SfK ist als Verein unter VR 7035 in …
Bild: Rentadomo-Fonds - BAG Bank in Zusammenhängen mit Rentadomo-Fonds verurteiltBild: Rentadomo-Fonds - BAG Bank in Zusammenhängen mit Rentadomo-Fonds verurteilt
Rentadomo-Fonds - BAG Bank in Zusammenhängen mit Rentadomo-Fonds verurteilt
… erkannt. Diese Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein in einer Serie von Entscheidungen, welche im Lichte der jüngeren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs die Anlegerrechte stärken. Die Chancen geschädigter Anleger, welche Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Fondserwerbs begehren, sind damit weiterhin gestiegen. Doch in jedem Einzelfall …
Zur aktuellen DOBA-Fonds-Misere: Informationsveranstaltungen - u. a. mit Fondsanalytiker Stefan Loipfinger
Zur aktuellen DOBA-Fonds-Misere: Informationsveranstaltungen - u. a. mit Fondsanalytiker Stefan Loipfinger
… Öffentlichkeit auf unseriöse und betrügerische Methoden und Kapitalanlagen aufmerksam zu machen. Auf (rechts-)politischer Ebene setzt sich die Schutzvereinigung insbesondere auch für eine Verbesserung der Anlegerrechte ein. Der Verein bietet als Selbsthilfeorganisation Geschädigten u. a. die Möglichkeit, sich zu Interessengemeinschaften zusammen zuschließen.
direct/ Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V.: 350 Anleger der DG-Fonds protestierten vor der DZ Bank AG
direct/ Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V.: 350 Anleger der DG-Fonds protestierten vor der DZ Bank AG
… betrügerische Methoden und Kapitalanlagen aufmerksam zu machen. Auf (rechts-)politischer Ebene setzt sich die Schutzvereinigung insbesondere auch für eine Verbesserung der Anlegerrechte ein. Der Verein bietet als Selbsthilfeorganisation Geschädigten u. a. die Möglichkeit, sich zu Interessengemeinschaften zusammen zuschließen. Die Schutzvereinigung für …
BGH-Urteile zu Schrottimmobilien: Bei verbundenen Geschäften sitzt die Bank weiter mit im Boot
BGH-Urteile zu Schrottimmobilien: Bei verbundenen Geschäften sitzt die Bank weiter mit im Boot
… weithin als Bankensenat bezeichnete - XI. Zivilsenat diese Verfahren übernommen. Rechtsanwalt Corzelius kommentiert: „Obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, als würden die Anlegerrechte durch den XI. Zivilsenat erneut einen Dämpfer erhalten, liefert die gestrige Presseerklärung insbesondere wegen des Verweises auf die Haftung der Bank wegen des …
Bild: Bundeskabinett beschließt HonoraranlageberatungsgesetzBild: Bundeskabinett beschließt Honoraranlageberatungsgesetz
Bundeskabinett beschließt Honoraranlageberatungsgesetz
… Laut einem aktuellen Newsletter des Bundesfinanzministeriums ist das Gesetz ein weiterer Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte und stärkt die Anlegerrechte. Torben Althüser vom Verbund westfälischer Honorarberater: "Das absolut überfällige Gesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu provisionsunabhängiger Honorarberatung, denn …
Bild: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenzverfahren eröffnet!Bild: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenzverfahren eröffnet!
Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvenzverfahren eröffnet!
tehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.
LOVOR KG - Bayern LB fordert von Fondsgesellschaftern Anteilsfinanzierung zurück
LOVOR KG - Bayern LB fordert von Fondsgesellschaftern Anteilsfinanzierung zurück
… Kapitalanleger e.V. wieder einmal mehr als deutlich, dass wirtschaftliche Probleme der Fondsgesellschaften auf dem Rücken der Anleger ausgetragen werden. Um die Anlegerrechte entsprechend zu stärken, hat die Schutzvereinigung zwischenzeitlich Herrn Dipl.-Volkswirt Werner Ehrath, Pfaffenweiler, mit einer Vorprüfung des Fondskonzeptes im Hinblick auf die …
Zertifikate? Falsch beraten?
Zertifikate? Falsch beraten?
… Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit auf unseriöse und betrügerische Methoden und Kapitalanlagen aufmerksam zu machen. Auf (rechts-) politischer Ebene setzt sich die Schutzvereinigung insbesondere auch für eine Verbesserung der Anlegerrechte ein. Der Verein bietet Geschädigten u. a. die Möglichkeit, sich zu Interessengemeinschaften zusammenzuschließen.
Sie lesen gerade: Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte