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Die Nichtbeachtung des AGG kann teuer werden

05.03.200710:20 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Die Nichtbeachtung des AGG kann teuer werden

(openPR) Es gilt nun schon seit 18. August 2006, doch in den Köpfen vieler Unternehmerist es noch nicht in allen Einzelheiten verankert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG kann jedoch teuer werden. Denn der Gesetzgeber sieht empfindliche Strafen vor, wenn Beschäftigte wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, wegen Behinderung, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt oder belästigt werden.
Das Seminar der INK ACADEMY am 27. April 2007 macht die Teilnehmer mit allen Pflichten des Arbeitgebers vertraut. Konkrete Handlungsempfehlungen und Praxis-Tipps
erleichtern den Umgang mit den gesetzlichen Regularien. Es wendet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalabteilung und des Betriebsrates.

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