(openPR) Berlin, 02. März 2007 - Mit dem 24. Februar 2007 tritt eine neue Regelung innerhalb des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die Anbietern von Mehrwertdiensten am Telefon eine Anhebung der Gesprächsgebühren zu 0900 Service-Nummern bis zu drei Euro pro Gesprächsminute ermöglicht. Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz gestärkt, indem die Novellierung strenge Auflagen zur Vermeidung überhöhter Verbindungskosten vorsieht. Jeder Anbieter, z.B. einer Beratungshotline über eine 0900-Mehrwertnummer, hat den Anrufer vor Beginn eines Beratungsgesprächs kostenfrei über die anfallenden Gebühren zu informieren. Darüber hinaus dürfen Hotline-Betreiber für eine Verbindung zu einer 0900-Nummer pauschal nicht mehr als 30 Euro berechnen. Ein Gespräch zu einer 0900 Servicenummer darf die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten, daher sieht die Telekommunikationsgesetzänderung eine Zwangstrennung nach einer Stunde vor. Dr. Maik Temme, Geschäftsführer des Berliner Telekommunikationsdienstleisters Servicenummern4you.de, begrüßt die neue Regelung: „Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften schafft die Rahmenbedingungen für ein transparentes und verbraucherfreundliches Angebot an Servicerufnummern (SRN) insbesondere im 0900 Nummernbereich.“ Weitere Informationen finden sich auf www.servicenummer4you.de oder 030 – 27 87 42 97
Servicenummer4you.de ist eine Marke der TC30 Telefonservice GmbH. Unter www.tc30.de stellt das Unternehmen ebenfalls Servicenummern zur Verfügung.













