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Betriebliche Unfallversicherung: Vereinbarung entscheidet was der Fiskus bekommt

Bild: Betriebliche Unfallversicherung: Vereinbarung entscheidet was der Fiskus bekommt
Betriebliche Unfallversicherung: Besteuerung hängt von Vereinbarung ab
Betriebliche Unfallversicherung: Besteuerung hängt von Vereinbarung ab

(openPR) Viele Arbeitgeber schließen für Ihre Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung ab. Bei einer betrieblichen Unfallversicherung mit "Rund-um-die-Uhr-Versicherungsschutz" beinhaltet dieser Versicherungsschutz auch Dienstreise-Unfälle. In diesem Fall werden regelmäßig auch 20 % des Bruttobeitrages als steuerfreier Ersatz für Reisenebenkosten anerkannt.

Nach einer aktuellen Auskunft des Spezialmaklers www.UnfallMaXX.de entscheidet eine oder keine Vereinbarung darüber, ob Beitrag und Versicherungsleistung steuer- und sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass hier eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Versicherer erfolgen muss. Die Steuerpflicht hängt davon ab, wer den konkreten Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer hat.

Eine ausführliche Darstellung der optimalen Vorgehensweise finden Interessierte unter www.unfallmaxx.de

UnfallMaXX - by ORTHEY Westerwald-Consult
Thomas Orthey
Webmaster und Redaktion
Telefon 0 26 62 - 94 56 0
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Über UnfallMaXX.de
UnfallMaXX.de ist ein Spezialmakler für Unfallversicherungen. UnfallMaXX.de ist ein Online-Projekt der ORTHEY Westerwald-Versicherungsmakler GmbH & Co.KG.

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