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"Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!"

31.01.202213:14 UhrVereine & Verbände

(openPR) DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Strasser/Castellucci et.al.

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kritisiert scharf den am 27.1.2022 von einer fraktions-übergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert." Dieses Recht, über das eigene Leben zu verfügen und dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird, war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt worden.



Damals wurde das bis dahin kurzzeitig (von Dezember 2015 bis Februar 2020) geltende Strafgesetz zu Fall gebracht, das nur Einzelfälle unter bestimmten Voraussetzungen tolerierte. "Zurzeit ist die alte Rechtslage wie vor 2015 wieder hergestellt. Eine Mehrheit der Menschen wünscht sich die Möglichkeit eines Notausganges, der nach klaren Kriterien beschritten werden kann, selbst wenn man ihn dann doch nicht benötigt", sagt Roßbruch. Daher fordert er: Es darf kein neues Strafgesetz geben, das die Helfenden kriminalisiert. Es darf keine Pflicht zur Beratung geben, wo keine Beratung gesucht wird. Es darf keine pauschalen gesetzlichen Wartefristen geben. Es darf keine Verpflichtung geben, zwei psychiatrische Untersuchungen nachweisen zu müssen. "Denn zum einem werden die Suizidwilligen nur sehr schwer einen Psychiater finden, der ihnen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu einem Suizid attestiert. Zum andern herrscht in großen Teilen der Psychiatrie noch die überkommene Einstellung vor, dass Suizidabsichten fast ausschließlich einen pathologischen Charakter aufweisen", so Roßbruch.

Seitdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 ausdrücklich festgestellt hat, dass der Weg zum assistierten Suizid nicht verunmöglicht werden darf, finden wiederholt organisierte Freitodbegleitungen in Deutschland statt. Diese werden beispielsweise von der DGHS vermittelt bzw. von anderen Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt. Roßbruch betont: "Sorgfaltskriterien und Transparenz sind dabei elementar. Nur wenn das Thema nicht erneut in eine Grauzone geschoben wird, kann Missbrauch jedweder Art vorgebeugt werden. Das ist im Sinne der betroffenen Menschen und hoffentlich auch der Politik."


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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
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