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Fallersleben erhält Fördermittelzusage

Bild: Fallersleben erhält Fördermittelzusage
v. l. WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer, Otto Saucke und André-Georg Schlichting (© WMG Wolfsburg)
v. l. WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer, Otto Saucke und André-Georg Schlichting (© WMG Wolfsburg)

(openPR) Die Bildung einer Quartiersgemeinschaft soll Standort zukünftig stärken

Wolfsburg, 24.11.2021 – Zur Bildung einer Quartiersgemeinschaft hat sich Otto Saucke erfolgreich für den Wettbewerb „Pilot - Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ des Landes Niedersachsen beworben und eine Fördermittelzusage in Höhe von 40.000 Euro erhalten. Die Mittel dienen der professionellen Beratung auf dem Weg, eine formal juristische Quartiergemeinschaft zu bilden, welche nach erfolgter Zustimmung der Stadt, abgestimmte und privat finanzierte Projekte zur Attraktivitätssteigerung innerhalb eines festgelegten Quartiers umsetzt. Das vorgeschlagene Quartier befindet sich im Bereich der Westerstraße.

Nachdem die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) umfassend in der letzten Ausgabe des Wirtschaftsmagazins WOLFSBURG+ sowie bei zahlreichen Informationsveranstaltungen öffentlich dafür geworben hatte, dass sich Wolfsburger Initiativen und Standortgemeinschaften bei der Bildung einer sogenannten privaten Quartiersgemeinschaft unterstützen lassen sollen, hat sich der engagierte Fallersleber und gleichzeitig Vorsitzender des Vereins Blickpunkt Fallersleben e.V., Otto Saucke, kurzfristig entschieden, einen entsprechenden Förderantrag beim Land Niedersachsen zu stellen. Die Wirtschaftsförderung der WMG hat Herrn Saucke diesbezüglich unterstützt und die Antragstellung gemeinsam mit der Stadtverwaltung vorbereitet. 

WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer erklärt: „Die zugesagte Anschubfinanzierung ist ein wichtiger erster Schritt, um in Zukunft zusätzliche wirkungsvolle Maßnahmen zur Aufwertung des Standorts mit privaten Mitteln gemeinschaftlich in Fallersleben umsetzen zu können. Wir werden die Initiative vor Ort weiter auf diesem Weg begleiten und innerhalb des Verfahrens bestmöglich unterstützen.“

Otto Saucke, Vorsitzender des Vereins Blickpunkt Fallersleben e.V., führt fort: „Ich danke der WMG für die gut aufbereiteten Informationen, die Kontaktvermittlung und die tatkräftige Unterstützung bei der Antragsstellung. Ich freue mich sehr über die Fördermittelzusage und damit als einer der ersten Standorte in Niedersachsen die Möglichkeit zu haben, gemeinsam mit der WMG und den privaten Akteuren vor Ort, den Standort eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und zu stärken. Ich hoffe auf die Offenheit und aktive Beteiligung der ortsansässigen Gewerbetreibenden und Grundstückeigentümer und wünsche mir, in den nächsten Wochen und Monaten viele Akteure für das Förderprogramm zu gewinnen.“

André-Georg Schlichting, Ortsbürgermeister von Fallersleben/Sülfeld, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut: „Die Bildung einer Quartiersgemeinschaft ist ein wirkungsvolles Instrument, den Standort zu stärken, aber auch gleichzeitig die Gemeinschaft und private Zusammenarbeit vor Ort zu fördern. Dieses Engagement gilt es weiterhin zu unterstützen.“

Das niedersächsische Quartiersgesetz und Förderprogramm

Am 28. April 2021 wurde das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz „NQG“) beschlossen. Das Land schafft somit Rechtssicherheit für die Einrichtung sogenannter Business Improvement Districts (BID), welche in Niedersachsen künftig die Bezeichnung „Quartiersgemeinschaften“ tragen. Damit existiert nun auch in Niedersachen die Grundlage für ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung, um Quartiere und Zentren ergänzend auch durch Privatinitiativen zu stärken.

Das Land Niedersachsen unterstützt mit einem Förderprogramm „Pilot - Quartiersgemeinschaften in Niedersachsen“ die Umsetzung von Quartiersgemeinschaften im Sinne des NQG, bei welchen in privater Verantwortung Maßnahmen in oder für ein räumlich abgegrenztes Quartier mit dem Ziel der Aufwertung durchgeführt werden. Durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 40.000 Euro sollen private Initiativen und Standortgemeinschaften in der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung der Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft unterstützt werden.

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