(openPR) Die vierte Corona Welle hat Deutschland wieder fest im Griff. Obwohl in den Sommermonaten beinahe wieder Normalität eingekehrt war, ist dieser Hoffnungsschimmer wie weggeblasen. Doch die Geschäftswelt bleibt nicht stehen. Umsätze müssen auch in Ausnahmezeiten generiert werden. Daher bedarf es auch jetzt einer konstanten Neukundengewinnung und dem Knüpfen relevanter Kontakte. Dabei ist die Address-Base GmbH & Co. KG ein geeigneter Partner für den Bezug von Firmenadressen aus einer umfangreichen Datenbank. Unter https://www.address-base.de steht neben einem Online-Shop und einem direkten Zugriff auf Firmendaten auch Informationsmaterial rund um das Thema Adressen kaufen zur Verfügung.
Welche Vorteile hat Adressen kaufen?
Gekaufte Adressdaten haben den Vorteil, dass diese bereits in einem einheitlichen Format zur Verfügung gestellt werden. Ebenso entfällt eine mühselige und eigenorganisierte Recherche im Internet, die nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven kostet. Durch das Festlegen einer geeigneten Zielgruppe, können die Daten gleich branchenspezifisch aufbereitet werden, sodass am Ende nur Unternehmen angesprochen werden, bei denen ein Bedarf an dem angebotenen Produkt oder der Dienstleistung besteht. Daneben wird mit den Adressen von Address-Base immer eine dauerhafte Nutzung der Daten erworben. Das bedeutet die Daten können wiederholt verwendet werden. Selbstverständlich ist eine Aktualisierung der Adressen nach ca. einem Jahr sinnvoll, da es besonders im Adresshandel zu schnellen Änderungen kommen kann. Aber auch diesen Service übernimmt Address-Base gerne und verlangt für eine Datenaktualisierung nur 25% des regulären Preises.
Was ist mit gekauften Adressen erlaubt?
Wer Adressen kauft muss geltende Regelungen rund um die Datenschutz-Grundverordnung in jedem Fall beachten. Dazu gehört, dass ein E-Mail- oder Faxversand nur mit einer vorherigen Werbeeinwilligung des Adressaten gestattet ist. Werden E-Mails oder Faxe ohne entsprechende Einwilligung versandt, kann im schlimmsten Fall eine Abmahnung mit Strafzahlung folgen. Etwas anders verhält es sich mit Telefonwerbung bei Firmenkunden. Diese dürfen angerufen werden, sofern eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Somit muss der Werbetreibende begründen können, warum die Kontaktaufnahme auch für das angerufene Unternehmen interessant sein könnte.
Was die DSGVO betrifft ist der Werbebrief der klare Gewinner unter den Werbewegen. Dies liegt daran, dass keine vorherige Werbeeinwilligung erhoben werden muss. Somit eignet sich ein Print-Mailing besonders gut für eine datenschutzkonforme Werbeaktion.












