(openPR) Es gibt schlechte Nachrichten für Millionen Strom- und Gaskunden: Viele Energieversorger erhöhen für das kommende Jahr die Preise. Die meisten Tarifanpassungen beim Gas liegen oberhalb der 20-Prozent-Marke. Beim Strom werden fast 10 Prozent erhöht. Doch es gibt Ausnahmen. Einzelne Anbieter verdoppeln die Preise, andere Versorger greifen zu wilden Methoden, wie der Ankündigung des Lieferstopps und Vertragskündigung oder der drastischen Erhöhung von Abschlägen. Manche Maßnahmen sind rechtlich nicht zulässig.
Gaspreise steigen heftig
Für Haushalte, die mit Gas heizen, wird der nächste Winter besonders teuer. 446 regionale Gasanbieter haben bereits Preiserhöhungen für 2022 um durchschnittlich 26 Prozent angekündigt. In den Versorgungsgebieten leben mehr als 2,7 Millionen Haushalte. Für eine Familie steigen die Gaspreise im kommenden Jahr dadurch um knapp 370 Euro. [Verbrauch 20.000 kWh im EFH].
Die höchsten prozentualen Preisanpassungen werden aus Nordrhein-Westfalen gemeldet mit den Stadtwerken Essen und Witten an der Spitze. Hier steigt der Preis für mindestens einen der Tarife um fast 150 Prozent. Für eine Familie bedeutet das zusätzliche Kosten von mehr als 2.200 Euro im Jahr.
>> Liste aller Gaspreiserhöhungen
Strompreise steigen weniger stark
Auch immer mehr Stromversorger erhöhen die Preise. 196 der fast 1000 Stromanbieter in Deutschland haben bereits Preisanpassungen angekündigt. Durchschnittlich liegen die Erhöhungen bei 9 Prozent und betreffen knapp 1,6 Millionen Haushalte. Für eine Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 150 Euro pro Jahr.
Die höchsten prozentualen Preisanpassungen werden aus Bayern gemeldet mit den Stadtwerken Haßfurt an der Spitze. Hier steigt der Preis für einen Grundversorgungstarif um 53 Prozent. Für die oben genannte Musterfamilie bedeutet das zusätzliche Kosten von 895 Euro im Jahr.
>> Liste aller Strompreiserhöhungen
Wie reagieren auf die Preiserhöhung?
Sobald der Energieversorger eine Preiserhöhung ankündigt, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Doch es lohnt sich in diesem Jahr genauer hinzuschauen und zu prüfen, ob die Preiserhöhung zulässig ist und die Preisgarantie des eigenen Vertrages schon abgelaufen ist. Auch können Abschläge nicht aufgrund höherer Beschaffungskosten erhöht werden. Viele Energiekunden und die Verbraucherzentralen haben bereits Maßnahmen ergriffen. Wir haben einige Inhalte zusammen getragen:
• Aktuelle Aufsichtsverfahren, Abmahnungen und Gerichtsurteile zu den Preiserhöhungen
• Stromanbieter insolvent? Lieferstopp? Das können Sie tun.
• Sonderkündigungsrecht Strom – Ihre Rechte im Überblick
Ursache für den Anstieg der Energiepreise
Hauptverantwortlich für den Energiepreisanstieg für Haushaltskunden sind die seit Mitte des Jahres stark ansteigenden Energiepreise im Großhandel. Der Börsenpreis von Erdgas stieg bis November um rund 560 Prozent. Da Gas aber nicht nur zum Heizen, sondern auch zur Stromerzeugung genutzt wird, zogen die Strompreise ebenfalls an. Sie stiegen an der Strombörse seit Januar um knapp 140 Prozent.
Auslöser sind die gestiegene Nachfrage nach dem Corona-Einbruch. Die Produktion in den Unternehmen wurde wieder hochgefahren, womit die Energienachfrage und damit auch die Preise stiegen.
Auch der kalte Winter 2020-21 und damit verbunden geringere Füllstände der Erdgasspeicher tragen zur Erhöhung der Energiepreise bei. Ein weiterer Faktor ist der CO2-Preis, der beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen anfällt. Dieser steigt ab Januar 2022 von 25 auf 30 Euro pro Tonne und verteuert Gas für private Haushalte um 0,65 Cent pro Kilowattstunde.
Ausblick
Energie-Experten haben mit einer Entspannung der Lage durch die Inbetriebnahme der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 noch in diesem Jahr gerechnet, doch die Betreiber müssen weiter auf grünes Licht aus Deutschland warten. Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Zertifizierung der Pipeline vorläufig ausgesetzt, denn diese ist nur möglich "wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist". Die in der Schweiz ansässige Nord Stream 2 AG will nun eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht gründen, doch das Verfahren kann sich noch Monate hinziehen.












