(openPR) Im Innen- und Rechtsausschuss wurde heute der Gesetzentwurf der AfD behandelt, der darauf abzielt, das Parlament beim Erlass von Corona-Verordnungen zu beteiligen. Der Gesetzentwurf der AfD wurde ohne jede Befassung in einem Anhörungsverfahren einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:
„Der Innen- und Rechtsausschuss wurde wiederholt durch Verfassungsrechtler in öffentlichen Anhörungen darauf hingewiesen, dass die von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnungen in das Parlament gehören. Bereits Schwere und Dauer der Grundrechtseingriffe müssten dem Landtag Gründe genug sein, hier eine parlamentarische Verantwortung zu übernehmen, führten verschiedene Experten des Verfassungsrechts aus.
Wir haben diesen Hinweis aufgenommen und entlang bereits bestehender Beispiele in anderen Landtagen im Januar 2021 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Landesregierung gesetzlich daran bindet, geplante Corona-Verordnungen zunächst in den Landtag einzubringen und dort zu beraten. Die bisherige Praxis sah dies nicht vor. Zumeist fanden Sitzungen des Landtags erst nach den berühmt-berüchtigten Ministerpräsidentenkonferenzen mit weitreichenden Grundrechtseinschränkungen statt. Eine Mitsprache und Legitimierung durch die Länderparlamente ist das jedoch nicht.
Nach unserer massiven Kritik an diesem Übergehen des Parlaments fand ein Umdenken in der Landesregierung statt: Corona-Pläne wurden nun zunächst im Landtag vorgestellt – und dann in der MPK beschlossen. Zu kurze und zusammengefasste Beratungszeiten ließen den Landtag hier jedoch nur zur Bühne der Landesregierung mit parlamentarischer Alibifunktion werden.
Im Innen- und Rechtsausschuss am 4. März wurde unserem Gesetzentwurf die sonst übliche Befassung durch Experten verweigert. Angeblich plante Jamaika eine eigene Initiative, die dann gemeinsam mit dem AfD-Gesetzentwurf zu beraten sei. Heute, gut 6 Monate später, hat Jamaika noch immer nicht geliefert. Stattdessen begegnete der Innen- und Rechtsausschuss unserem Gesetzentwurf einstimmig mit Ablehnung. Eine weitere Befassung durch Experten wird es weiterhin nicht geben.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag verweigert damit nicht nur die angemessene Beratung von Gesetzentwürfen, er ignoriert auch die sehr deutlichen Mahnungen von namhaften Verfassungsrechtlern zur Übernahme der parlamentarischen Verantwortung bei Corona-bedingten Grundrechtseinschränkungen, wie wir sie seit rund 20 Monaten ertragen. Die dem Parlament zugeschrieben Kontrolle der Regierung ist in der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein nicht gewollt. Genau dafür aber haben die Wähler ihre Volksvertreter gewählt.“
Weitere Informationen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Schleswig-Holsteinisches Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz – IfSPBG SH), Gesetzentwurf des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD, Drucksache 19/2698
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02600/drucksache-19-02698.pdf




